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Die Gefährdungsbeurteilung

Mit einer guten Gefährdungsbeurteilung lassen sich physische und psychische Belastungen frühzeitig erkennen. Das Betriebsverfassungsgesetz als auch die Personalvertretungsgesetze räumen euch als BR, PR, MAV umfangreiche Informations- und Mitbestimmungsrechte ein. In diesem Seminar lernt ihr, wie ihr mit einer guten Gefährdungsbeurteilung effektiv für mehr Sicherheit und Gesundheit im Betrieb sorgen könnt und welche Möglichkeiten es gibt, diese auch gegen den Willen ihres Arbeitgebers durchzusetzen.

Empfohlen für:
  • Mitglieder in kirchlicher Mitarbeitervertretung
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Mitglieder im Betriebsrat
  • Mitglieder im Personalrat
Freistellungsgrundlagen:
  • § 37 Abs. 1 MBG Schl.-H.
  • § 54 Abs. 1 BPersVG i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG
  • § 19 Abs. 3 MVG und vergleichbare Regelungen
  • § 39 Abs. 1 PersVG M.-V.
  • § 37 Abs. 6 BetrVG
  • § 179 Abs. 4 SGB IX
  • § 16 Abs. 1 i.V.m. § 17 MAVO

Termine für dieses Seminar

16. Mär.
Hotel Hafen Flensburg

Diese Veranstaltung findet im Hotel Hafen Flensburg in Flensburg statt. Weitere Informationen findest du auf der Webseite des Veranstaltungsorts.

07. Sep.

Das erwartet dich in diesem Seminar

Mit einer guten Gefährdungsbeurteilung lassen sich physische und psychische Belastungen frühzeitig erkennen. Das Betriebsverfassungsgesetz als auch die Personalvertretungsgesetze räumen euch als BR, PR, MAV umfangreiche Informations- und Mitbestimmungsrechte ein. In diesem Seminar lernt ihr, wie ihr mit einer guten Gefährdungsbeurteilung effektiv für mehr Sicherheit und Gesundheit im Betrieb sorgen könnt und welche Möglichkeiten es gibt, diese auch gegen den Willen ihres Arbeitgebers durchzusetzen.

Außerdem erfahrt ihr, wie ihr systematische Gefährdungsbeurteilungen im Betrieb anstoßen und durchsetzen könnt.

Themenübersicht

  • Rechtliche Grundlagen
  • Technische Gefährdungsbeurteilung
  • Welche Möglichkeiten und Tools gibt es zur Erfassung von psychischen Belastungen?
  • Wie können Befragungsergebnisse in die Gefährdungsbeurteilung einfließen?
  • Welche Handlungsmöglichkeiten ergeben sich daraus für BR/ PR/ MAV/ SBV?
  • Zusammenarbeit mit anderen (betrieblichen) Akteurinnen wie Berufsgenossenschaften, Betriebsärztinnen, Fachkräften für Arbeitssicherheit, ...
  • Grundlegende Paragraphen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie des Betriebsverfassungsgesetzes und der Personalvertretungsgesetze

Fest steht: Es gibt nicht die Gefährdungsbeurteilung, welche dann für alle Betriebe und Dienststellen passend ist. Vielmehr gilt es, zu sensibilisieren und Hilfestellungen zu erhalten, die dazu dienen, Anforderungen für den jeweiligen Betrieb oder die jeweilige Dienststelle selbst zu entwickeln.

Fragen & Kontakt

Für Rückfragen zu Reservierungen und zur Seminarorganisation stehen wir gerne bereit:

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