Sachverstand für Unternehmen
Betriebs- und Personalräte werden in allen Bereichen der Wirtschaft und öffentlichen Dienststellen immer häufiger mit massiven Veränderungsprozesse und Umstrukturierungsmaßnahmen konfrontiert. Um die damit einhergehenden Veränderungen für die Kolleginnen und Kollegen richtig beurteilt und die Interessen der Beschäftigten optimal vertreten zu können, benötigen die Interessenvertretungen in der Regel die Beratung und Unterstützung von Sachverständigen.
Die Möglichkeit zur Hinzuziehung von Sachverständigen ist sowohl im Betriebsverfassungsgesetz als auch in den verschiedenen Landespersonalvertretungsgesetzen vorgesehen.
Rechtsgrundlage Sachverstand für Betriebsräte
Der Einsatz von Sachverständigen ist im Betriebsverfassungsgesetz in drei Bereichen vorgesehen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Hinzuziehung eines Sachverständigen erforderlich sein muss. Der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit ist zu beachten.
Rechtsgrundlage Sachverstand für Personalräte
In den Personalvertretungsgesetzen von Bund und Ländern gibt es entsprechende Regelungen, die den Personalräten die Hinzuziehung von Sachverständigen im Bedarfsfall ermöglicht.