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BEM-Gespräche richtig führen
Sind Beschäftigte mehr als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber nach § 167 Abs. 2 SGB IX dazu verpflichtet, den Betroffenen ein BEM-Gespräch anzubieten. Neben Führungskräften und Personalabteilung sind auch die betrieblichen Interessenvertretungen während des gesamten BEM-Prozesses beteiligt. Gerade in der Vorbereitung von BEM-Gesprächen stellen sich u.a. folgende vertiefende Fragen:
Alle Details zum Thema findest du auf der Themenseite BEM-Gespräche richtig führen.
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