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  • Rostock
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BEM-Gespräche richtig führen

  • Nord 407/26
  • vergangener Termin

Sind Beschäftigte mehr als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber nach § 167 Abs. 2 SGB IX dazu verpflichtet, den Betroffenen ein BEM-Gespräch anzubieten. Neben Führungskräften und Personalabteilung sind auch die betrieblichen Interessenvertretungen während des gesamten BEM-Prozesses beteiligt. Gerade in der Vorbereitung von BEM-Gesprächen stellen sich u.a. folgende vertiefende Fragen:

Alle Details zum Thema findest du auf der Themenseite BEM-Gespräche richtig führen.

12. Okt.
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Anmeldung & Reservierung

Dieser Termin liegt in der Vergangenheit. Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.

Referent*innen

  • Torsten Gottschall

Ablauf & Zeiten

  • 1. Tag
    10.00 - 18.00 Uhr
  • 2. Tag:
    09:00 - 18:00 Uhr
  • 3. Tag:
    09.00 - 16.30 Uhr

Fragen & Kontakt

Für Rückfragen zu Reservierungen und zur Seminarorganisation stehen wir gerne bereit:

Seminarorganisation & Reservierungen

Team Seminare

Fragen zu Seminarinhalten & Freistellungsgrundlagen

Team Seminare

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01. Mär.
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