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  • Neumünster

BEM-Gespräche richtig führen

Sind Beschäftigte mehr als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber nach § 167 Abs. 2 SGB IX dazu verpflichtet, den Betroffenen ein BEM-Gespräch anzubieten. Neben Führungskräften und Personalabteilung sind auch die betrieblichen Interessenvertretungen während des gesamten BEM-Prozesses beteiligt. Gerade in der Vorbereitung von BEM-Gesprächen stellen sich u.a. folgende vertiefende Fragen:

Alle Details zum Thema findest du auf der Themenseite BEM-Gespräche richtig führen.

14. Okt.

 
Neumünster
 

Anmeldung & Reservierung

Freistellung:
  • § 37 Abs. 1 MBG Schl.-H.
  • § 54 Abs. 1 BPersVG i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG
  • § 19 Abs. 3 MVG und vergleichbare Regelungen
  • § 39 Abs. 1 PersVG M.-V.
  • § 37 Abs. 6 BetrVG
  • § 179 Abs. 4 SGB IX
  • § 16 Abs. 1 i.V.m. § 17 MAVO
Verfügbarkeit:
Für dieses Seminar sind noch ausreichend Plätze verfügbar.
Kosten:
Seminargebühr 825,00 €

825,00 € Seminargebühr zzgl. 534,00 € (Kosten für Unterkunft und Verpflegung) bzw. zzgl. 250,00 € (Tagungspauschale)

Downloads & Links

Flyer zur Veranstaltung Nord 407/26 Download

Fragen & Kontakt

Für Rückfragen zu Reservierungen und zur Seminarorganisation stehen wir gerne bereit:

Seminarorganisation & Reservierungen

Team Seminare

Fragen zu Seminarinhalten & Freistellungsgrundlagen

Team Seminare

Weitere Termine für dieses Seminar

27. Apr.
Romantikhotel Waldschlösschen Schleswig

Diese Veranstaltung findet im Romantikhotel Waldschlösschen Schleswig in Schleswig statt. Weitere Informationen findest du auf der Webseite des Veranstaltungsorts.

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