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  • Neumünster

BEM-Gespräche richtig führen

  • Nord 407/26
  • 15

Sind Beschäftigte mehr als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber nach § 167 Abs. 2 SGB IX dazu verpflichtet, den Betroffenen ein BEM-Gespräch anzubieten. Neben Führungskräften und Personalabteilung sind auch die betrieblichen Interessenvertretungen während des gesamten BEM-Prozesses beteiligt. Gerade in der Vorbereitung von BEM-Gesprächen stellen sich u.a. folgende vertiefende Fragen:

Alle Details zum Thema findest du auf der Themenseite BEM-Gespräche richtig führen.

14. Okt.

 
Neumünster
 

Anmeldung & Reservierung

Freistellung:
  • § 37 Abs. 1 MBG Schl.-H.
  • § 54 Abs. 1 BPersVG i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG
  • § 19 Abs. 3 MVG und vergleichbare Regelungen
  • § 39 Abs. 1 PersVG M.-V.
  • § 37 Abs. 6 BetrVG
  • § 179 Abs. 4 SGB IX
  • § 16 Abs. 1 i.V.m. § 17 MAVO
Verfügbarkeit:
Für dieses Seminar sind noch ausreichend Plätze verfügbar.
Kosten:
Seminargebühr 825,00 €

825,00 € Seminargebühr zzgl. 534,00 € (Kosten für Unterkunft und Verpflegung) bzw. zzgl. 250,00 € (Tagungspauschale)

Fragen & Kontakt

Für Rückfragen zu Reservierungen und zur Seminarorganisation stehen wir gerne bereit:

Seminarorganisation & Reservierungen

Team Seminare

Fragen zu Seminarinhalten & Freistellungsgrundlagen

Team Seminare

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  • Nord 385/25
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