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  • Schleswig

BEM-Gespräche richtig führen

Sind Beschäftigte mehr als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber nach § 167 Abs. 2 SGB IX dazu verpflichtet, den Betroffenen ein BEM-Gespräch anzubieten. Neben Führungskräften und Personalabteilung sind auch die betrieblichen Interessenvertretungen während des gesamten BEM-Prozesses beteiligt. Gerade in der Vorbereitung von BEM-Gesprächen stellen sich u.a. folgende vertiefende Fragen:

Alle Details zum Thema findest du auf der Themenseite BEM-Gespräche richtig führen.

Anmeldung & Reservierung

Freistellung:
  • § 37 Abs. 1 MBG Schl.-H.
  • § 54 Abs. 1 BPersVG i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG
  • § 19 Abs. 3 MVG und vergleichbare Regelungen
  • § 39 Abs. 1 PersVG M.-V.
  • § 37 Abs. 6 BetrVG
  • § 179 Abs. 4 SGB IX
  • § 16 Abs. 1 i.V.m. § 17 MAVO
Verfügbarkeit:
Dieses Seminar wurde abgesagt.

Downloads & Links

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Fragen & Kontakt

Für Rückfragen zu Reservierungen und zur Seminarorganisation stehen wir gerne bereit:

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Team Seminare

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Team Seminare

Weitere Termine für dieses Seminar

12. Okt.
penta Hotel Rostock

Diese Veranstaltung findet im penta Hotel Rostock in Rostock statt. Weitere Informationen findest du auf der Webseite des Veranstaltungsorts.

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