Das verwaltungsgerichtliche Beschlussverfahren
Im Interesse der Beschäftigten ist es wichtig, dass die Personalräte ihre Mitbestimmungsrechte optimal nutzen. Dieses ist sehr umfassend und beinhaltet personelle, soziale, organisatorische und sonstige innerdienstliche Maßnahmen. Eine der Mitbestimmung des Personalrates unterliegende Maßnahme kann nur mit seiner Zustimmung getroffen werden. Wird gegen dieses Mitbestimmungsrecht des Personalrates verstoßen, kann dieser das Verwaltungsgericht im Rahmen eines Beschlussverfahrens anrufen.
- Mitglieder im Personalrat
- § 37 Abs. 1 MBG Schl.-H.
- § 54 Abs. 1 BPersVG i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG
- § 39 Abs. 1 PersVG M.-V.
Termine für dieses Seminar
Das erwartet dich in diesem Seminar
Im Interesse der Beschäftigten ist es wichtig, dass die Personalräte ihre Mitbestimmungsrechte optimal nutzen. Dieses ist sehr umfassend und beinhaltet personelle, soziale, organisatorische und sonstige innerdienstliche Maßnahmen. Eine der Mitbestimmung des Personalrates unterliegende Maßnahme kann nur mit seiner Zustimmung getroffen werden. Wird gegen dieses Mitbestimmungsrecht des Personalrates verstoßen, kann dieser das Verwaltungsgericht im Rahmen eines Beschlussverfahrens anrufen.
In dieser Grundlagenschulung werden die Voraussetzungen hierfür durch Herausarbeitung der rechtlichen Grundlagen und der Handlungsmöglichkeiten der Personalräte dargestellt. So können die Personalräte ihre Rechte und die Interessen der Belegschaft optimal vertreten. Die Darstellung erfolgt anhand der Regelungen der entsprechenden Personalvertretungsgesetze.
Themenübersicht
- Rechtliche Grundlagen
- Kosten der Prozessführung
- Abgrenzung zum Urteilsverfahren
- Beteiligte des Verfahrens
- Korrekte Antragstellung
- Die mündliche Verhandlung
- Verfahrensabschlüsse
- Rechtsmittel
- Einstweilige Verfügung
- Rechtsprechung zum verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahren
Fragen & Kontakt
Für Rückfragen zu Reservierungen und zur Seminarorganisation stehen wir gerne bereit: