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Das verwaltungsgerichtliche Beschlussverfahren

Im Interesse der Beschäftigten ist es wichtig, dass die Personalräte ihre Mitbestimmungsrechte optimal nutzen. Dieses ist sehr umfassend und beinhaltet personelle, soziale, organisatorische und sonstige innerdienstliche Maßnahmen. Eine der Mitbestimmung des Personalrates unterliegende Maßnahme kann nur mit seiner Zustimmung getroffen werden. Wird gegen dieses Mitbestimmungsrecht des Personalrates verstoßen, kann dieser das Verwaltungsgericht im Rahmen eines Beschlussverfahrens anrufen.

Alle Details zum Thema findest du auf der Themenseite Das verwaltungsgerichtliche Beschlussverfahren.

29. Jun.
 
Online-Veranstaltung Dieses Seminar wird online durchgeführt.
 

Anmeldung & Reservierung

Freistellung:
  • § 37 Abs. 1 MBG Schl.-H.
  • § 54 Abs. 1 BPersVG i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG
  • § 39 Abs. 1 PersVG M.-V.
Verfügbarkeit:
Für dieses Seminar sind noch ausreichend Plätze verfügbar.
Kosten:
Seminargebühr 350,00 €

Ablauf & Zeiten

  • 09.00 - 17.00 Uhr

Downloads & Links

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Fragen & Kontakt

Für Rückfragen zu Reservierungen und zur Seminarorganisation stehen wir gerne bereit:

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