GdB Beantragung und Widerspruchsverfahren
Die Festsetzung des Grades der Behinderung (GdB) durch die Versorgungsämter führt regelmäßig zu Nachfragen oder auch Verwunderung. Die Schwerbehinderten-vertretungen bzw. die Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen beraten zum Thema und unterstützen bei den Neu- oder wieder-Beantragungen des GdB. Ein möglicherweise zu führendes Widerspruchsverfahren bedarf regelmäßig einer gut ausgeführten Begründung oder Erläuterung. Hierbei kann die Interessenvertretung beteiligt werden und die Beschäftigten fachkundig begleiten.
- § 54 Abs. 1 BPersVG i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG
- § 19 Abs. 3 MVG und vergleichbare Regelungen
- § 37 Abs. 6 BetrVG
- § 179 Abs. 4 SGB IX
Das erwartet dich in diesem Seminar
Die Festsetzung des Grades der Behinderung (GdB) durch die Versorgungsämter führt regelmäßig zu Nachfragen oder auch Verwunderung. Die Schwerbehinderten-vertretungen bzw. die Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen beraten zum Thema und unterstützen bei den Neu- oder wieder-Beantragungen des GdB. Ein möglicherweise zu führendes Widerspruchsverfahren bedarf regelmäßig einer gut ausgeführten Begründung oder Erläuterung. Hierbei kann die Interessenvertretung beteiligt werden und die Beschäftigten fachkundig begleiten.
Themenübersicht
- Art und Grundlage der Bestimmung des Grades der Behinderung
- Beratung und Unterstützung der Beschäftigten
- Widerspruchsverfahren rechtssicher einleiten und begleiten
Fragen & Kontakt
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