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GdB Beantragung und Widerspruchsverfahren

Die Festsetzung des Grades der Behinderung (GdB) durch die Versorgungsämter führt regelmäßig zu Nachfragen oder auch Verwunderung. Die Schwerbehinderten-vertretungen bzw. die Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen beraten zum Thema und unterstützen bei den Neu- oder wieder-Beantragungen des GdB. Ein möglicherweise zu führendes Widerspruchsverfahren bedarf regelmäßig einer gut ausgeführten Begründung oder Erläuterung. Hierbei kann die Interessenvertretung beteiligt werden und die Beschäftigten fachkundig begleiten.

Freistellungsgrundlagen:
  • § 54 Abs. 1 BPersVG i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG
  • § 19 Abs. 3 MVG und vergleichbare Regelungen
  • § 37 Abs. 6 BetrVG
  • § 179 Abs. 4 SGB IX

Termine für dieses Seminar

12. Mai
Lübeck
  • Nord 1013/26
  • abgesagt
14. Okt.
  • Nord 1014/25

Das erwartet dich in diesem Seminar

Die Festsetzung des Grades der Behinderung (GdB) durch die Versorgungsämter führt regelmäßig zu Nachfragen oder auch Verwunderung. Die Schwerbehinderten-vertretungen bzw. die Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen beraten zum Thema und unterstützen bei den Neu- oder wieder-Beantragungen des GdB. Ein möglicherweise zu führendes Widerspruchsverfahren bedarf regelmäßig einer gut ausgeführten Begründung oder Erläuterung. Hierbei kann die Interessenvertretung beteiligt werden und die Beschäftigten fachkundig begleiten.

Themenübersicht

  • Art und Grundlage der Bestimmung des Grades der Behinderung
  • Beratung und Unterstützung der Beschäftigten
  • Widerspruchsverfahren rechtssicher einleiten und begleiten

Fragen & Kontakt

Für Rückfragen zu Reservierungen und zur Seminarorganisation stehen wir gerne bereit:

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Fragen zu Seminarinhalten & Freistellungsgrundlagen

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