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  • Lübeck

GdB Beantragung und Widerspruchsverfahren

  • Nord 1013/26
  • vergangener Termin

Die Festsetzung des Grades der Behinderung (GdB) durch die Versorgungsämter führt regelmäßig zu Nachfragen oder auch Verwunderung. Die Schwerbehindertenvertretungen bzw. die Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen beraten zum Thema und unterstützen bei den Neu- oder wieder-Beantragungen des GdB. Ein möglicherweise zu führendes Widerspruchsverfahren bedarf regelmäßig einer gut ausgeführten Begründung oder Erläuterung. Hierbei kann die Interessenvertretung beteiligt werden und die Beschäftigten fachkundig begleiten.

Alle Details zum Thema findest du auf der Themenseite GdB Beantragung und Widerspruchsverfahren.

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