- Lübeck
GdB Beantragung und Widerspruchsverfahren
Die Festsetzung des Grades der Behinderung (GdB) durch die Versorgungsämter führt regelmäßig zu Nachfragen oder auch Verwunderung. Die Schwerbehinderten-vertretungen bzw. die Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen beraten zum Thema und unterstützen bei den Neu- oder wieder-Beantragungen des GdB. Ein möglicherweise zu führendes Widerspruchsverfahren bedarf regelmäßig einer gut ausgeführten Begründung oder Erläuterung. Hierbei kann die Interessenvertretung beteiligt werden und die Beschäftigten fachkundig begleiten.
Alle Details zum Thema findest du auf der Themenseite GdB Beantragung und Widerspruchsverfahren.
Anmeldung & Reservierung
- Freistellung:
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- § 54 Abs. 1 BPersVG i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG
- § 19 Abs. 3 MVG und vergleichbare Regelungen
- § 37 Abs. 6 BetrVG
- § 179 Abs. 4 SGB IX
- Verfügbarkeit:
- Dieses Seminar wurde abgesagt.
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Fragen & Kontakt
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