Die Entgelttransparenzrichtlinie – Das Ende des Gender Pay Gap!?
Die europäische Rechtsprechung und das sogenannte sekundäre Unionsrecht üben eine korrigierende und nachhaltige Wirkung auf das deutsche Arbeitsrecht aus. Dieses Seminar vermittelt die wesentlichen Inhalte der 2023 beschlossenen Entgelttransparenzrichtlinie. Diese Richtlinie zielt darauf ab, Entgeltdiskriminierungen zwischen Männern und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch mehr Transparenz und verbesserte Rechte zu beenden.
- Mitglieder in kirchlicher Mitarbeitervertretung
- Schwerbehindertenvertretung
- Mitglieder im Betriebsrat
- Mitglieder im Personalrat
- § 37 Abs. 1 MBG Schl.-H.
- § 54 Abs. 1 BPersVG i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG
- § 19 Abs. 3 MVG und vergleichbare Regelungen
- § 39 Abs. 1 PersVG M.-V.
- § 37 Abs. 6 BetrVG
- § 179 Abs. 4 SGB IX
- § 16 Abs. 1 i.V.m. § 17 MAVO
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Das erwartet dich in diesem Seminar
Die europäische Rechtsprechung und das sogenannte sekundäre Unionsrecht üben eine korrigierende und nachhaltige Wirkung auf das deutsche Arbeitsrecht aus. Dieses Seminar vermittelt die wesentlichen Inhalte der 2023 beschlossenen Entgelttransparenzrichtlinie. Diese Richtlinie zielt darauf ab, Entgeltdiskriminierungen zwischen Männern und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch mehr Transparenz und verbesserte Rechte zu beenden.
Auch wenn die Richtlinie erst bis zum 07.06.2026 umgesetzt werden muss, erfordert ihre Umsetzung eine intensive Vorbereitung – besonders für Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen. In unserem Seminar werden wir eingehend diskutieren, wie die Richtlinie Unternehmen und Dienststellen dazu verpflichtet, transparente Entgeltstrukturen zu schaffen und Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts zu verhindern.
Zusätzlich beleuchten wir die wichtige Rolle der betrieblichen Interessenvertretungen bei der Umsetzung und Überwachung dieser Richtlinie. Durch die Teilnahme an unserem Seminar erwerbt ihr fundierte Kenntnisse und praktische Fähigkeiten, um die Einhaltung der neuen Regelungen sicherzustellen und aktiv zur Schaffung einer gerechteren Arbeitswelt beizutragen.
Themenübersicht
- Gleiche Arbeit und gleichwertige Arbeit
- Entgelttransparenz vor der Beschäftigung und im Bewerbungsverfahren
- Transparenz bei der Festlegung des Gehalts und der Politik der Gehaltsentwicklung
- Auskunftsrechte der Arbeitnehmer*innen
- Berichterstattung über das Gehaltsgefälle zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
- Unterstützung für Arbeitgeber mit weniger als 250 Arbeitnehmenden
- Anspruch auf Schadensersatz
- Verlagerung der Beweislast
- Neue Aufgaben für Interessenvertretungen
- Wechselwirkungen mit dem AGG
Fragen & Kontakt
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