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  • Lübeck

Eingruppierungsrecht gemäß TVöD (VKA)

  • Nord 397/26
  • 15

Die Eingruppierung der Beschäftigten erfolgt nach den Regelungen der §§ 12, 13 TVöD-VKA und der Entgeltordnung. Bei der Einstellung und Eingruppierung sind die Betriebs- und Personalräte in der Mitbestimmung. Es obliegt ihnen die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.

Alle Details zum Thema findest du auf der Themenseite Eingruppierungsrecht gemäß TVöD (VKA).

05. Okt.

 
Lübeck
 

Anmeldung & Reservierung

Freistellung:
  • § 37 Abs. 1 MBG Schl.-H.
  • § 54 Abs. 1 BPersVG i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG
  • § 19 Abs. 3 MVG und vergleichbare Regelungen
  • § 39 Abs. 1 PersVG M.-V.
  • § 37 Abs. 6 BetrVG
  • § 16 Abs. 1 i.V.m. § 17 MAVO
Verfügbarkeit:
Für dieses Seminar sind noch ausreichend Plätze verfügbar.
Kosten:
Seminargebühr 825,00 €

825,00 € Seminargebühr zzgl. 568,70 € (Kosten für Unterkunft und Verpflegung) bzw. zzgl. 200,70 € (Tagungspauschale)

Fragen & Kontakt

Für Rückfragen zu Reservierungen und zur Seminarorganisation stehen wir gerne bereit:

Seminarorganisation & Reservierungen

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Fragen zu Seminarinhalten & Freistellungsgrundlagen

Team Seminare

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