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Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst – Online
Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Bei Rufbereitschaft handelt es sich um Ruhezeit, solange die Beschäftigten nicht zur Arbeitsleistung herangezogen werden. Die Grenzen zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst können allerdings sehr eng verlaufen, wie auch die aktuelle Rechtsprechung belegt.
Alle Details zum Thema findest du auf der Themenseite Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst – Online.
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06.
Okt.