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Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst – Online
Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Bei Rufbereitschaft handelt es sich um Ruhezeit, solange die Beschäftigten nicht zur Arbeitsleistung herangezogen werden. Die Grenzen zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst können allerdings sehr eng verlaufen, wie auch die aktuelle Rechtsprechung belegt.
Alle Details zum Thema findest du auf der Themenseite Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst – Online.
06.
Okt.
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Online-Veranstaltung
Dieses Seminar wird online durchgeführt.
Anmeldung & Reservierung
- Freistellung:
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- § 37 Abs. 1 MBG Schl.-H.
- § 54 Abs. 1 BPersVG i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG
- § 19 Abs. 3 MVG und vergleichbare Regelungen
- § 39 Abs. 1 PersVG M.-V.
- § 37 Abs. 6 BetrVG
- § 179 Abs. 4 SGB IX
- § 16 Abs. 1 i.V.m. § 17 MAVO
- Verfügbarkeit:
- Für dieses Seminar sind noch ausreichend Plätze verfügbar.
- Kosten:
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Seminargebühr 600,00 €
600,00 € Seminargebühr
600,00 € Seminargebühr
- Seminargebühr: 600,00 €
Änderungen vorbehalten. Gegebenenfalls anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Fragen & Kontakt
Für Rückfragen zu Reservierungen und zur Seminarorganisation stehen wir gerne bereit: