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Eingruppierungsrecht gemäß TV-L
Für den TV-L gilt nach langjährigen Verhandlungen nun eine Entgeltordnung. In diesem Zusammenhang wurden auch die Grundsätze der Eingruppierung in die Entgeltgruppen in die §§ 12, 13 TV-Länder aufgenommen.
Alle Details zum Thema findest du auf der Themenseite Eingruppierungsrecht gemäß TV-L.
15.
Jun.
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Kiel
Anmeldung & Reservierung
- Freistellung:
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- § 37 Abs. 1 MBG Schl.-H.
- § 54 Abs. 1 BPersVG i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG
- § 39 Abs. 1 PersVG M.-V.
- Verfügbarkeit:
- Für dieses Seminar sind noch ausreichend Plätze verfügbar.
- Kosten:
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Seminargebühr 825,00 €
825,00 € Seminargebühr zzgl. 603,00 € (Kosten für Unterkunft und Verpflegung) bzw. zzgl. 251,00 € (Tagungspauschale)
825,00 € Seminargebühr zzgl. 603,00 € (Kosten für Unterkunft und Verpflegung) bzw. zzgl. 251,00 € (Tagungspauschale)
- Seminargebühr: 825,00 €
- Unterkunft / Verpflegung: 603,00 €
- Tagungspauschale: 251,00 €
Änderungen vorbehalten. Gegebenenfalls anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Fragen & Kontakt
Für Rückfragen zu Reservierungen und zur Seminarorganisation stehen wir gerne bereit: