Eingruppierungsrecht gemäß TV-L
Für den TV-L gilt nach langjährigen Verhandlungen nun eine Entgeltordnung. In diesem Zusammenhang wurden auch die Grundsätze der Eingruppierung in die Entgeltgruppen in die §§ 12, 13 TV-Länder aufgenommen.
- Mitglieder im Personalrat
- § 37 Abs. 1 MBG Schl.-H.
- § 54 Abs. 1 BPersVG i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG
- § 39 Abs. 1 PersVG M.-V.
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Für den TV-L gilt nach langjährigen Verhandlungen nun eine Entgeltordnung. In diesem Zusammenhang wurden auch die Grundsätze der Eingruppierung in die Entgeltgruppen in die §§ 12, 13 TV-Länder aufgenommen.
Als Personalratsmitglied bestimmt ihr bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Euch obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. In diesem Seminar vermitteln wir euch Grundkenntnisse über die Eingruppierung, über Aufbau und Systematik der Entgeltordnung und den Grundsatz der Tarifautomatik. Ihr lernt, mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen umzugehen. Ihr versteht spezielle Eingruppierungsfragen und lernt, eure Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TV-L. Und natürlich geht es auch um eure in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Personalrates.
Themenübersicht
- Grundsätze der Eingruppierung, Tarifautomatik
- Erhebliche und unerhebliche Kriterien der Eingruppierung
- Stellenplan
- Bewertungsverfahren, Bewertungsgrundsätze
- Erstellung einer Tätigkeitsbeschreibung
- Auszuübende Tätigkeit, Arbeitsvorgänge
- Tätigkeitsmerkmale
- Rückblick Überleitung
- Aufbau Entgeltordnung TV-L
- Überblick Entgeltordnung zum TV-L
- Höhergruppierungen, vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten gemäß TV-L
- Stufenlaufzeiten
- Informations-, Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des PR
Fragen & Kontakt
Für Rückfragen zu Reservierungen und zur Seminarorganisation stehen wir gerne bereit: