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Eingruppierungsrecht gemäß TV EntgO Bund
Die Eingruppierung der Beschäftigten erfolgt nach den Regelungen der §§ 12, 13 TVöD-Bund und der Entgeltordnung. Bei der Einstellung und Eingruppierung sind die Personalräte in der Mitbestimmung. Es obliegt ihnen die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
Alle Details zum Thema findest du auf der Themenseite Eingruppierungsrecht gemäß TV EntgO Bund.
15.
Jun.
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Hotel Birke Kiel
Anmeldung & Reservierung
Dieser Termin liegt in der Vergangenheit. Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.
Ablauf & Zeiten
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1. Tag10.00 - 18.00 Uhr
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2. Tag:09:00 - 18:00 Uhr
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3. Tag:09.00 - 16.30 Uhr
Fragen & Kontakt
Für Rückfragen zu Reservierungen und zur Seminarorganisation stehen wir gerne bereit: