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  • Kiel

Eingruppierungsrecht gemäß TV EntgO Bund

  • Nord 272/26
  • vergangener Termin

Die Eingruppierung der Beschäftigten erfolgt nach den Regelungen der §§ 12, 13 TVöD-Bund und der Entgeltordnung. Bei der Einstellung und Eingruppierung sind die Personalräte in der Mitbestimmung. Es obliegt ihnen die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.

Alle Details zum Thema findest du auf der Themenseite Eingruppierungsrecht gemäß TV EntgO Bund.

15. Jun.

 

Anmeldung & Reservierung

Dieser Termin liegt in der Vergangenheit. Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.

Ablauf & Zeiten

  • 1. Tag
    10.00 - 18.00 Uhr
  • 2. Tag:
    09:00 - 18:00 Uhr
  • 3. Tag:
    09.00 - 16.30 Uhr

Fragen & Kontakt

Für Rückfragen zu Reservierungen und zur Seminarorganisation stehen wir gerne bereit:

Seminarorganisation & Reservierungen

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