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  • Bad Segeberg

Eingruppierungsrecht gemäß TV EntgO Bund

Die Eingruppierung der Beschäftigten erfolgt nach den Regelungen der §§ 12, 13 TVöD-Bund und der Entgeltordnung. Bei der Einstellung und Eingruppierung sind die Personalräte in der Mitbestimmung. Es obliegt ihnen die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.

Alle Details zum Thema findest du auf der Themenseite Eingruppierungsrecht gemäß TV EntgO Bund.

28. Jun.

 
Vitalia Seehotel Bad Segeberg

Anmeldung & Reservierung

Freistellung:
  • § 37 Abs. 1 MBG Schl.-H.
  • § 54 Abs. 1 BPersVG i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG
  • § 39 Abs. 1 PersVG M.-V.
Verfügbarkeit:
Für dieses Seminar sind noch ausreichend Plätze verfügbar.
Kosten:
Seminargebühr 890,00 €

Ablauf & Zeiten

  • 1. Tag:
    10.00 - 18.00 Uhr 2. Tag:

Downloads & Links

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Fragen & Kontakt

Für Rückfragen zu Reservierungen und zur Seminarorganisation stehen wir gerne bereit:

Seminarorganisation & Reservierungen

Team Seminare

Fragen zu Seminarinhalten & Freistellungsgrundlagen

Team Seminare
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