- Schleswig
- –
Eingruppierungsrecht gemäß TVöD (VKA)
Die Eingruppierung der Beschäftigten erfolgt nach den Regelungen der §§ 12, 13 TVöD-VKA und der Entgeltordnung. Bei der Einstellung und Eingruppierung sind die Betriebs- und Personalräte in der Mitbestimmung. Es obliegt ihnen die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
Alle Details zum Thema findest du auf der Themenseite Eingruppierungsrecht gemäß TVöD (VKA).
Anmeldung & Reservierung
Dieser Termin liegt in der Vergangenheit. Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.
Fragen & Kontakt
Für Rückfragen zu Reservierungen und zur Seminarorganisation stehen wir gerne bereit:
Seminarorganisation & Reservierungen
Team SeminareFragen zu Seminarinhalten & Freistellungsgrundlagen
Team SeminareWeitere Termine für dieses Seminar
01.
Mär.
14.
Jun.
04.
Okt.