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  • Lübeck

Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst

  • Nord 207/26
  • 12

Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Bei Rufbereitschaft handelt es sich um Ruhezeit, solange die Beschäftigten nicht zur Arbeitsleistung herangezogen werden. Die Grenzen zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst können allerdings sehr eng verlaufen, wie auch die aktuelle Rechtsprechung belegt.

Alle Details zum Thema findest du auf der Themenseite Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst.

16. Mär.

 
Lübeck
 

Anmeldung & Reservierung

Freistellung:
  • § 37 Abs. 1 MBG Schl.-H.
  • § 54 Abs. 1 BPersVG i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG
  • § 19 Abs. 3 MVG und vergleichbare Regelungen
  • § 39 Abs. 1 PersVG M.-V.
  • § 37 Abs. 6 BetrVG
  • § 179 Abs. 4 SGB IX
  • § 16 Abs. 1 i.V.m. § 17 MAVO
Verfügbarkeit:
Für dieses Seminar sind noch ausreichend Plätze verfügbar.
Kosten:
Seminargebühr 600,00 €

600,00 € Seminargebühr zzgl. 303,00 € (Kosten für Unterkunft und Verpflegung) bzw. zzgl. 145,00 € (Tagungspauschale)

Fragen & Kontakt

Für Rückfragen zu Reservierungen und zur Seminarorganisation stehen wir gerne bereit:

Seminarorganisation & Reservierungen

Team Seminare

Fragen zu Seminarinhalten & Freistellungsgrundlagen

Team Seminare
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