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  • Lübeck

EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz

  • Nord 186/26
  • 15

Der zunehmende Einsatz Künstlicher Intelligenz stellt das Arbeitsrecht vor Herausforderungen, unter anderem beim Daten- und Diskriminierungsschutz, in Haftungsfragen oder bei der Entscheidung, ob eine Person abhängig beschäftigt ist oder selbstständig. Die KI-Verordnung wird alle Arbeitsbereiche betreffen und nach der Verabschiedung unmittelbar und zwingend gelten. In unserem Seminar erklären unsere Expert*innen, welche Aufgaben und Herausforderungen auf die Betriebsräte, Personalräte, MAVen und SBVen zukommen.

Alle Details zum Thema findest du auf der Themenseite EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz.

16. Feb.

 
Lübeck
 

Anmeldung & Reservierung

Freistellung:
  • § 37 Abs. 1 MBG Schl.-H.
  • § 54 Abs. 1 BPersVG i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG
  • § 19 Abs. 3 MVG und vergleichbare Regelungen
  • § 39 Abs. 1 PersVG M.-V.
  • § 37 Abs. 6 BetrVG
  • § 16 Abs. 1 i.V.m. § 17 MAVO
Verfügbarkeit:
Für dieses Seminar sind noch ausreichend Plätze verfügbar.
Kosten:
Seminargebühr 825,00 €

825,00 € Seminargebühr zzgl. 568,70 € (Kosten für Unterkunft und Verpflegung) bzw. zzgl. 200,70 € (Tagungspauschale)

Fragen & Kontakt

Für Rückfragen zu Reservierungen und zur Seminarorganisation stehen wir gerne bereit:

Seminarorganisation & Reservierungen

Team Seminare

Fragen zu Seminarinhalten & Freistellungsgrundlagen

Team Seminare

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28. Sep.
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