- Hamburg
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EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz
Der zunehmende Einsatz Künstlicher Intelligenz stellt das Arbeitsrecht vor Herausforderungen, unter anderem beim Daten- und Diskriminierungsschutz, in Haftungsfragen oder bei der Entscheidung, ob eine Person abhängig beschäftigt ist oder selbstständig. Die KI-Verordnung wird alle Arbeitsbereiche betreffen und nach der Verabschiedung unmittelbar und zwingend gelten. In unserem Seminar erklären unsere Expert*innen, welche Aufgaben und Herausforderungen auf die Betriebsräte, Personalräte, MAVen und SBVen zukommen.
Alle Details zum Thema findest du auf der Themenseite EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz.
Anmeldung & Reservierung
- Freistellung:
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- § 37 Abs. 1 MBG Schl.-H.
- § 54 Abs. 1 BPersVG i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG
- § 19 Abs. 3 MVG und vergleichbare Regelungen
- § 39 Abs. 1 PersVG M.-V.
- § 37 Abs. 6 BetrVG
- § 16 Abs. 1 i.V.m. § 17 MAVO
- Verfügbarkeit:
- Für dieses Seminar sind noch ausreichend Plätze verfügbar.
- Kosten:
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Seminargebühr 825,00 €
825,00 € Seminargebühr zzgl. 683,70 € (Kosten für Unterkunft und Verpflegung) bzw. zzgl. 286,00 € (Tagungspauschale)
825,00 € Seminargebühr zzgl. 683,70 € (Kosten für Unterkunft und Verpflegung) bzw. zzgl. 286,00 € (Tagungspauschale)
- Seminargebühr: 825,00 €
- Unterkunft / Verpflegung: 683,70 €
- Tagungspauschale: 286,00 €
Änderungen vorbehalten. Gegebenenfalls anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Fragen & Kontakt
Für Rückfragen zu Reservierungen und zur Seminarorganisation stehen wir gerne bereit: