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Urteil aktuell: Freistellung des Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass ein Arbeitgeber die Anwaltskosten eines Betriebsrats übernehmen muss – selbst wenn der ursprüngliche Beschluss zur Beauftragung unwirksam war. Der Fehler: Die Einladung zur Betriebsratssitzung verstieß gegen die gesetzlich vorgeschriebene Reihenfolge der Ersatzmitglieder (§ 25 Abs. 2 BetrVG), was einen groben Verfahrensverstoß darstellt.

Dennoch durfte der Betriebsrat den Fehler nachträglich durch einen zweiten, ordnungsgemäßen Beschluss heilen. Dadurch wurde die Anwaltsbeauftragung rückwirkend wirksam (§ 184 Abs. 1 BGB), und der Arbeitgeber musste die Kosten übernehmen (§ 40 Abs. 1 BetrVG).

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