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Neue Coronaregelungen – Homeoffice, Infektionsschutz und Energiesparen

Der Bundesrat hat am 16. September den von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten und im Bundestag beschlossenen Corona-Schutzregelungen zugestimmt. Außerdem gibt es vom 1. Oktober 2022 bis 07. April 2023 eine neue SARS-COV-2-Arbeitsschutzverordnung.

Ferner ist zum 01. September 2022 befristet bis 28. Februar 2023 eine Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirkende Maßnahmen (EnSikuMaV) in Kraft getreten.

Der Bereich Recht- und Rechtspolitik hat dazu Informationen verfasst, die ihr unten als Download findet.

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Neue Coronaregelungen – Homeoffice, Infektionsschutz und Energiesparen PDF, 6,3 MB Download