Modernisierung Betriebsverfassungsgesetz geplant - Online-Wahl in 2026 möglich?
Der eingereichte Gesetzesentwurf sieht die Einführung eines § 18 b BetrVG vor. Hiernach können sich Betriebsrat und Arbeitgeber einvernehmlich auf die Möglichkeit einer elektronischen Stimmabgabe (Online-Wahl) einigen. Dies ist ausschließlich für die turnusmäßige Betriebsratswahl zwischen dem 01. März und 31. Mai 2026 vorgesehen.
Die Durchführung einer Online-Wahl ist an hohe technische und organisatorische Standards gebunden. So darf ausschließlich ein vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) nach dem Schutzprofil BSI-CC-PP-0121 zertifiziertes Online-Wahlprodukt eingesetzt werden. Und es gibt weitere Anforderungen:
- Beachtung der Wahlgrundsätze, auch im digitalen Verfahren
- Einhaltung der Technischen Richtlinie TR-03169 für hohen Schutzbedarf
- Bestellung eines fünfköpfigen Wahlvorstands spätestens 26 Wochen vor Ablauf der Amtszeit (abweichend von § 16 BetrVG)
- Mitteilungspflicht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fazit: Jetzt vorbereiten, rechtssicher umsetzen
Auch wenn der neue § 18b BetrVG bisher nur als Gesetzentwurf vorliegt, sollten sich Betriebsräte und Arbeitgeber bereits jetzt mit der Option der digitalen Stimmabgabe auseinandersetzen. Die Umsetzung erfordert technische Planungssicherheit, rechtzeitige Einigungen und eine präzise Kommunikation im Betrieb.
Das ver.di-Forum Nord unterstütz euch gern bei der rechtssicheren Vorbereitung und Umsetzung: entsprechende Schulungen findet ihr hier: Seminare für BR - ver.di-Forum Nord