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BAG Urteil – Webinar statt Präsenzschulung?

Das Gericht entschied zugunsten der Personalvertretung einer Fluggesellschaft, die für eine Präsenzschulung in Potsdam die Übernahme der Übernachtungs- und Verpflegungskosten forderte, obwohl ein inhaltsgleiches Webinar angeboten wurde. Die Entscheidung vom 7. Februar 2024 (7 ABR 8/23) bekräftigt, dass der gesetzlich verankerte Schulungsanspruch auch die Kosten für Präsenzveranstaltungen umfasst, selbst wenn digitale Alternativen bestehen.

Das BAG setzt mit seiner Entscheidung ein klares Zeichen für die Wertschätzung der Arbeit von Personalvertretungen und Betriebsräten. Es bestärkt diese darin, Schulungsformate auszuwählen, die ihren Bedürfnissen und denen ihrer Mitglieder am besten entsprechen, ohne dabei aufgrund finanzieller Erwägungen des Arbeitgebers eingeschränkt zu werden und unterstreicht die Bedeutung des persönlichen Austauschs und Netzwerkens, die in Präsenzveranstaltungen gefördert werden.

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Pressemitteilung des BAG 005-024 PDF, 374,1 KB Download