Wirtschaftsausschuss 1Interessenvertretung in und mit dem Wirtschaftsausschuss
Ein Wirtschaftsausschuss ist in allen Unternehmen mit in der Regel mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmer*innen zu bilden. Er ist das gesetzliche Instrument des Betriebsrates zur Mitwirkung bei wirtschaftlichen Angelegenheiten. Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses haben einen Anspruch auf umfassende Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung und Planung ihres Unternehmens. Unser Seminar bietet dir eine praxisorientierte Einführung in die Arbeit von Wirtschaftsausschüssen und zeigt dir, wie du diese Informationen effektiv nutzen kannst.
- Mitglieder in kirchlicher Mitarbeitervertretung
- Mitglieder im Betriebsrat
- § 19 Abs. 3 MVG und vergleichbare Regelungen
- § 37 Abs. 6 BetrVG
- § 16 Abs. 1 i.V.m. § 17 MAVO
Termine für dieses Seminar
Das erwartet dich in diesem Seminar
Ein Wirtschaftsausschuss ist in allen Unternehmen mit in der Regel mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmer*innen zu bilden. Er ist das gesetzliche Instrument des Betriebsrates zur Mitwirkung bei wirtschaftlichen Angelegenheiten. Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses haben einen Anspruch auf umfassende Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung und Planung ihres Unternehmens. Unser Seminar bietet dir eine praxisorientierte Einführung in die Arbeit von Wirtschaftsausschüssen und zeigt dir, wie du diese Informationen effektiv nutzen kannst.
Themenübersicht
- Rechtsgrundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses
- Zusammenarbeit mit Betriebsrat und Aufsichtsrat
- Beratung mit dem Management
- Systematische, interessenbezogene Informationsbeschaffung
- Auswertung von Personalplanungsdaten mit Kennzahlensystemen
- Aussagefähigkeit von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnung
- Unternehmensstrategie, strategische und operative Unternehmensplanung
- Werkzeuge zur Datenverarbeitung
Fragen & Kontakt
Für Rückfragen zu Reservierungen und zur Seminarorganisation stehen wir gerne bereit: