Direkt zum Inhalt

Wahl der Schwerbehindertenvertretungen Wahlvorstandsschulung mit begleitender Telefon-Hotline

Die turnusgemäßen Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen finden vom 01.10. – 30.11.2026 statt und werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl sind zahlreiche Vorschriften und Fristen zu beachten. Im Mittelpunkt dieser Schulung stehen die gesetzlichen Vorschriften aus dem Sozialgesetzbuch IX und der Wahlordnung sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb. In unseren Schulungen werden die Wahlvorstandsmitglieder praxisnah auf ihre Aufgabe vorbereitet.

Freistellungsgrundlagen:
  • und vergleichbare Regelungen der Landespersonalvertretungsgesetze
  • § 179 Abs. 4 SGB IX i.V.m. § 20 Abs. 3 BetrVG bzw. § 25 Abs. 2 BPersVG

Termine für dieses Seminar

06. Jul.
  • Nord 301/26
  • 15
28. Jul.
  • Nord 309/26
  • 15
10. Aug.
20. Aug.
  • Nord 324/26
  • 15
27. Aug.
  • Nord 334/26
  • 15
07. Sep.
  • Nord 350/26
  • 15
08. Sep.
  • Nord 355/26
  • 15
17. Sep.
  • Nord 367/26
  • 15
21. Sep.

Das erwartet dich in diesem Seminar

Die turnusgemäßen Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen finden vom 01.10. – 30.11.2026 statt und werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl sind zahlreiche Vorschriften und Fristen zu beachten. Im Mittelpunkt dieser Schulung stehen die gesetzlichen Vorschriften aus dem Sozialgesetzbuch IX und der Wahlordnung sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb. In unseren Schulungen werden die Wahlvorstandsmitglieder praxisnah auf ihre Aufgabe vorbereitet.

In Betrieben ab 50 wahlberechtigten schwerbehinderten/ gleichgestellten Menschen erfolgt das förmliche Wahlverfahren. Die Wahl bereitet ein Wahlvorstand vor und führt sie durch.

In Betrieben mit weniger als 50 schwerbehinderten/ gleichgestellten Beschäftigten ist die SBV nach dem vereinfachten Verfahren auf einer Wahlversammlung zu wählen. Zu dieser lädt die SBV ein. Die Wahlversammlung wählt eine/-n Wahlleiter*in.

Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch „geübte“ Wahlvorstandsmitglieder mit den Vorschriften des SGB IX und der Wahlordnung und den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte zu den Wahlvorschriften erneut vertraut machen, um nicht fehlerhaft zu handeln.

Alle Teilnehmenden unserer Wahlvorstandsschulungen erhalten den Zugang zu einer kostenfreien Telefon-Hotline, die von unseren Referentinnen und Referenten betreut wird. Damit stellen wir sicher, dass es auch eine Unterstützung bei den Wahlen zur Gesamt-SBV und Bezirks-SBV (01.12.26 – 31.01.2027) sowie der Konzern- und Hauptschwerbehindertenvertretung (01.02. – 31.03.2027) gibt

Fragen & Kontakt

Für Rückfragen zu Reservierungen und zur Seminarorganisation stehen wir gerne bereit:

Seminarorganisation & Reservierungen

Team Seminare

Fragen zu Seminarinhalten & Freistellungsgrundlagen

Team Seminare
Alle Seminare