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Betriebsratswahl 2026: Kompaktseminar mit begleitender Telefon-Hotline – Normales Wahlverfahren – Online

Die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen finden in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2026 statt. Die Wahlen werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Hierbei sind zahlreiche Vor- schriften und Fristen zu beachten. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Ver- fahrens- und Formvorschriften abhängig.

Empfohlen für:
  • Mitglieder im Wahlvorstand
Freistellungsgrundlagen:
  • § 20 Abs. 3 BetrVG

Termine für dieses Seminar

18. Nov.
  • Nord 403/25
  • 15
27. Nov.
  • Nord 413/25
  • 15
01. Dez.
  • Nord 420/25
  • 15
11. Dez.
  • Nord 438/25
  • 15
07. Jan.
  • Nord 148/26
  • 15
12. Jan.
  • Nord 149/26
  • 15
29. Jan.
  • Nord 150/26
  • 15
10. Feb.
  • Nord 151/26
  • 15
23. Feb.
  • Nord 152/26
  • 15
12. Mär.
  • Nord 153/26
  • 15
24. Mär.
  • Nord 154/26
  • 15

Das erwartet dich in diesem Seminar

Die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen finden in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2026 statt. Die Wahlen werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Hierbei sind zahlreiche Vor- schriften und Fristen zu beachten. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Ver- fahrens- und Formvorschriften abhängig.

In unseren eintägigen Kompaktschulungen werdet ihr praxisnah auf eure Aufgabe vorbereitet. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahl- ordnung sowie die Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb. Dieses Kompaktseminar richtet sich insbesondere an die Wahlvorstandsmitglieder, die diese wichtige Funktion als Wahlvorstandsmitglied erneut ausüben. Es geht einerseits um eine Auffrischung, aber auch um die Vermittlung der geänderten Vorgaben und Vorschriften, die sich aus den aktuellen Ent- scheidungen der Arbeitsgerichte als auch aus den Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung ergeben.

In Betrieben ab 201 Beschäftigte kommt das normale Wahlverfahren zur Anwendung. Auch in Betrieben mit 101 in Betrieben mit 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmer*innen kommt grundsätzlich das normale Wahlverfahren zur Anwendung. Der Wahlvorstand hat jedoch die Möglichkeit, freiwillig die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren.

Fragen & Kontakt

Für Rückfragen zu Reservierungen und zur Seminarorganisation stehen wir gerne bereit:

Seminarorganisation & Reservierungen

Team Seminare

Fragen zu Seminarinhalten & Freistellungsgrundlagen

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