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SBV plus – Kompetenzen weiterentwickeln I

Die Schwerbehindertenvertretung besitzt nach dem SGB IX Handlungsmöglichkeiten, um ihre zentrale Aufgabe erfüllen zu können: sie fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in dem Betrieb oder der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite (§ 178 Abs. 1 SGB IX).

Empfohlen für:
  • Schwerbehindertenvertretung
Freistellungsgrundlagen:
  • § 37 Abs. 6 BetrVG
  • § 179 Abs. 4 SGB IX

Das erwartet dich in diesem Seminar

Die Schwerbehindertenvertretung besitzt nach dem SGB IX Handlungsmöglichkeiten, um ihre zentrale Aufgabe erfüllen zu können: sie fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in dem Betrieb oder der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite (§ 178 Abs. 1 SGB IX).

Die gesetzliche Regelung des § 166 SGB IX verpflichten die Arbeitgeber, eine Inklusionsvereinbarung zu treffen. Mit dem Abschluss einer Inklusionsvereinbarung nach § 166 SGB IX kann die SBV in besonderer Art und Weise den Interessen und der Eingliederung schwerbehinderter Menschen nachkommen: sie kann damit auf ansonsten einseitig arbeitgeberseitig getroffene Entscheidungen schon frühzeitig Einfluss nehmen. Die Inklusionsvereinbarung eröffnet für die SBV viele Möglichkeiten - diese sollten nicht ungenutzt bleiben.

Als SBV vertrittst du die Interessen von (schwer)behinderten Kollegen im Betrieb und stehst ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Das dafür erforderliche umfangreiche Fachwissen, wird in diesem Seminar vermittelt wird.

Themenübersicht

  • Neuerungen im Schwerbehindertenrecht
    • Welche Änderungen bringt das Bundesteil- habegesetz?
    • Wie wirkt sich die erschwerte Kündigung von Schwerbehinderten Menschen aus?
    • Welche konkrete Rolle spielt Schwerbehin- dertenvertretung dabei?
    • Wann greift der besondere Kündigungs- schutz?
    • In welcher Form und Weise kann bzw. sollte sich die SBV bei Kündigungsverfahren äu- ßern?
    • Wie setzt sie ihre Beteiligungsrechte bei per- sonellen Einzelmaßnahmen durch?
  • Die Inklusionsvereinbarung
    • Was ist der Unterschied zwischen Integration und Inklusion?
    • Wie gelingt die betriebliche Inklusion? 
    • Wie kann die SBV die Beschäftigungssituation behinderter Kollegen verbessern?
    • Welche Einflussmöglichkeiten hat die SBV bei Stellenbesetzungen, Arbeitsplatzgestal
    • tung, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit und Prävention? 
    • Wie kann / soll die Inklusionsvereinbarung dabei helfen? Welche weiteren betrieblichen/außerbetrieblichen „Unterstützer“ hat die SBV?
    • Wie wird der Betriebs- / Personalrat bei geplanten Maßnahmen konkret eingebunden?

Diese und weitere Fragen werden im Seminar gemeinsam bearbeitet und beantwortet.

Fragen & Kontakt

Für Rückfragen zu Reservierungen und zur Seminarorganisation stehen wir gerne bereit:

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