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Instrumente für ‚Gute Arbeit‘ im Betrieb – Aufbauseminar 2Mehr als nur Gefährdungsbeurteilungen

Der Gesetzgeber hat die sogenannte „Gefährdungsbeurteilung“ inzwischen als Kernelement im Arbeits- und Gesundheitsschutz definiert. Dies wurde durch ein Urteil des BAG noch verstärkt, welches die Gefährdungsbeurteilung „als Grundlage für die Mitbestimmung nach § 87.1.7 BetrVG“ definiert hat.

Empfohlen für:
  • Mitglieder in kirchlicher Mitarbeitervertretung
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Mitglieder im Betriebsrat
  • Mitglieder im Personalrat
Freistellungsgrundlagen:
  • § 37 Abs. 1 MBG Schl.-H.
  • § 54 Abs. 1 BPersVG i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG
  • § 19 Abs. 3 MVG und vergleichbare Regelungen
  • § 39 Abs. 1 PersVG M.-V.
  • § 37 Abs. 6 BetrVG
  • § 179 Abs. 4 SGB IX
  • § 16 Abs. 1 i.V.m. § 17 MAVO

Termine für dieses Seminar

21. Sep.

Das erwartet dich in diesem Seminar

Der Gesetzgeber hat die sogenannte „Gefährdungsbeurteilung“ inzwischen als Kernelement im Arbeits- und Gesundheitsschutz definiert. Dies wurde durch ein Urteil des BAG noch verstärkt, welches die Gefährdungsbeurteilung „als Grundlage für die Mitbestimmung nach § 87.1.7 BetrVG“ definiert hat.

Die Gefährdungsbeurteilung ist dennoch nur ein Puzzleteil im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Als Interessenvertretung ist es eure Aufgabe, darüber zu wachen, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz in euren Betrieben/Dienststellen voll umfänglich durchgeführt wird. Mit diesem Seminar wollen wir daher euren Blick für weitere Instrumente und Fragestellungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz schärfen.

Themenübersicht

  • Überlastungs-/Gefährdungsanzeige
  • Sicherheits-Unterweisung nach dem ArbSchG und der DGUV-V1
  • Pflichtenübertragung nach dem ArbSchG und der DGUV-V1
  • Untersuchung von (Beinahe)-Unfälle und arbeitsbedingten Erkrankungen
  • Betriebsbegehung
  • Hinweisgeberschutzgesetz
  • Zusammenarbeit der Arbeitnehmerinnenvertretung mit FaSi und Betriebsärztinnen
  • Arbeitszeiten als Aspekt von Arbeits – und Gesundheitsschutz
  • Weitergehende Möglichkeiten der Arbeitsgestaltung außerhalb von Rechtsvorgaben (z.B. Farbkonzepte, Lichtfarbe, Hintergrundmusik, Kantinenessen …)
  • Rechtsprechung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Beteiligungsrechte von BR / PR / MAV / SBV im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Fragen & Kontakt

Für Rückfragen zu Reservierungen und zur Seminarorganisation stehen wir gerne bereit:

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