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Instrumente für ‚Gute Arbeit‘ im Betrieb – Aufbauseminar 2Mehr als nur Gefährdungsbeurteilungen

Der Gesetzgeber hat die sogenannte „Gefährdungsbeurteilung“ inzwischen als Kernelement im Arbeits- und Gesundheitsschutz definiert. Dies wurde durch ein Urteil des BAG noch verstärkt, welches die Gefährdungsbeurteilung „als Grundlage für die Mitbestimmung nach § 87.1.7 BetrVG“ definiert hat.

Empfohlen für:
  • Mitglieder in kirchlicher Mitarbeitervertretung
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Mitglieder im Betriebsrat
  • Mitglieder im Personalrat
Freistellungsgrundlagen:
  • § 37 Abs. 1 MBG Schl.-H.
  • § 54 Abs. 1 BPersVG i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG
  • § 19 Abs. 3 MVG und vergleichbare Regelungen
  • § 39 Abs. 1 PersVG M.-V.
  • § 37 Abs. 6 BetrVG
  • § 179 Abs. 4 SGB IX
  • § 16 Abs. 1 i.V.m. § 17 MAVO

Termine für dieses Seminar

21. Sep.
ver.di Bildungszentrum Undeloh

Diese Veranstaltung findet im ver.di Bildungszentrum Undeloh in Undeloh statt. Weitere Informationen findest du auf der Webseite des Veranstaltungsorts.

Das erwartet dich in diesem Seminar

Der Gesetzgeber hat die sogenannte „Gefährdungsbeurteilung“ inzwischen als Kernelement im Arbeits- und Gesundheitsschutz definiert. Dies wurde durch ein Urteil des BAG noch verstärkt, welches die Gefährdungsbeurteilung „als Grundlage für die Mitbestimmung nach § 87.1.7 BetrVG“ definiert hat.

Die Gefährdungsbeurteilung ist dennoch nur ein Puzzleteil im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Als Interessenvertretung ist es eure Aufgabe, darüber zu wachen, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz in euren Betrieben/Dienststellen voll umfänglich durchgeführt wird. Mit diesem Seminar wollen wir daher euren Blick für weitere Instrumente und Fragestellungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz schärfen.

Themenübersicht

  • Überlastungs-/Gefährdungsanzeige
  • Sicherheits-Unterweisung nach dem ArbSchG und der DGUV-V1
  • Pflichtenübertragung nach dem ArbSchG und der DGUV-V1
  • Untersuchung von (Beinahe)-Unfälle und arbeitsbedingten Erkrankungen
  • Betriebsbegehung
  • Hinweisgeberschutzgesetz
  • Zusammenarbeit der Arbeitnehmerinnenvertretung mit FaSi und Betriebsärztinnen
  • Arbeitszeiten als Aspekt von Arbeits – und Gesundheitsschutz
  • Weitergehende Möglichkeiten der Arbeitsgestaltung außerhalb von Rechtsvorgaben (z.B. Farbkonzepte, Lichtfarbe, Hintergrundmusik, Kantinenessen …)
  • Rechtsprechung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Beteiligungsrechte von BR / PR / MAV / SBV im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Fragen & Kontakt

Für Rückfragen zu Reservierungen und zur Seminarorganisation stehen wir gerne bereit:

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