Direkt zum Inhalt

Künstliche IntelligenzMitbestimmungsrechte und Handlungsfelder der gesetzlichen Interessenvertretung

Künstliche Intelligenz entfaltet in der Arbeitswelt eine enorme Dynamik und führt zu einer neuen Stufe des Wandels. Vor allem Systeme des maschinellen Lernens werden in Unternehmen und Verwaltungen erprobt und eingesetzt. Mit den Möglichkeiten der KI werden neue Geschäftsprozesse entwickelt, die Arbeitsinhalte und berufliche Anforderungen nachhaltig prägen werden. Die Europäische Union hat im Juli 2024 einen Regulierungsrahmen, den Artificial Intelligence Act (AI-Act), verabschiedet.

Empfohlen für:
  • Mitglieder in kirchlicher Mitarbeitervertretung
  • Mitglieder im Betriebsrat
  • Mitglieder im Personalrat

Termine für dieses Seminar

19. Apr.
Scandic Hamburg Emporio

Diese Veranstaltung findet im Scandic Hamburg Emporio in Hamburg statt. Weitere Informationen findest du auf der Webseite des Veranstaltungsorts.

13. Sep.
Park Inn by Radisson Lübeck

Das Park Inn by Radisson Lübeck liegt in unmittelbarer Nähe der Altstadt, die zum UNESCO-Weltkulturerbe gehört. Das Stadtzentrum sowie eine Reihe von kulturellen und historischen Attraktionen sind nur einen kurzen Spaziergang vom Hotel entfernt. Lübeck ist von der Trave und ihren Wasserstraßen umgeben, was eine Bootsfahrt zu einer idealen Aktivität während des Aufenthalts macht.

Das erwartet dich in diesem Seminar

Künstliche Intelligenz entfaltet in der Arbeitswelt eine enorme Dynamik und führt zu einer neuen Stufe des Wandels. Vor allem Systeme des maschinellen Lernens werden in Unternehmen und Verwaltungen erprobt und eingesetzt. Mit den Möglichkeiten der KI werden neue Geschäftsprozesse entwickelt, die Arbeitsinhalte und berufliche Anforderungen nachhaltig prägen werden. Die Europäische Union hat im Juli 2024 einen Regulierungsrahmen, den Artificial Intelligence Act (AI-Act), verabschiedet.

Mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Unternehmen sind neue Möglichkeiten verbunden, gefährliche und körperlich belastende Arbeit zu reduzieren, Beschäftigte von monotonen Tätigkeiten zu entlasten oder sie bei komplexen Aufgaben zu unterstützen.

Im Seminar werden nach einer Bestandsanalyse und der Vorstellung von Beispielen bereits eingesetzter KI-Systeme der Unterschied zwischen KI- und IT-Systemen sowie die arbeits- und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen dargestellt. Es werden Handlungsfelder der gesetzlichen Interessenvertretung für die betriebliche Praxis und den Einsatz von KI im Rahmen der europäischen und nationalen Regelungen entwickelt, Möglichkeiten der systematischen Beteiligung der Beschäftigten aufgezeigt und Inhalte für betriebliche Regelungen praxisnah entwickelt.

Themenübersicht

  • KI-Systeme im Unternehmen und Betrieb erkennen und identifizieren
  • Künstliche Intelligenz, IT-Systeme: Definition, Unterschiede und Abgrenzung
  • Rechtliche Voraussetzungen sowie Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte beim betrieblichen Einsatz von KI-Systemen
  • Datenschutzaspekte bei KI-Anwendungen
  • Ethikleitlinien für eine vertrauenswürdige KI mit Blick auf den AI-Act, Ziele für die Beteiligung und Mitbestimmung der gesetzlichen Interessenvertretung
  • Pflichten des Arbeitgebers beim Einsatz von KI-Systemen, u.a. Schutz personenbezogener Beschäftigtendaten, Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Strategien für eine menschengerechte Arbeitsgestaltung bei der Einführung, Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen
  • Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Nutzung von KI-Systemen

Fragen & Kontakt

Für Rückfragen zu Reservierungen und zur Seminarorganisation stehen wir gerne bereit:

Seminarorganisation & Reservierungen

Team Seminare

Fragen zu Seminarinhalten & Freistellungsgrundlagen

Team Seminare
Alle Seminare