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Krankenrückkehrgespräche und betriebliches Gesundheits- und Eingliederungsmanagement (BEM)

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine Aufgabe des Arbeitgebers mit dem Ziel: Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten eines Betriebes oder einer Dienststelle möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz der/des betroffenen Beschäftigten im Einzelfall zu erhalten.

Empfohlen für:
  • Mitglieder in kirchlicher Mitarbeitervertretung
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Mitglieder im Betriebsrat
  • Mitglieder im Personalrat
Freistellungsgrundlagen:
  • § 37 Abs. 1 MBG Schl.-H.
  • § 54 Abs. 1 BPersVG i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG
  • § 19 Abs. 3 MVG und vergleichbare Regelungen
  • § 39 Abs. 1 PersVG M.-V.
  • § 37 Abs. 6 BetrVG
  • § 179 Abs. 4 SGB IX
  • § 16 Abs. 1 i.V.m. § 17 MAVO

Termine für dieses Seminar

22. Jun.
Hamburg
  • Nord 285/26
  • abgesagt
09. Nov.
Park Inn by Radisson Lübeck

Das Park Inn by Radisson Lübeck liegt in unmittelbarer Nähe der Altstadt, die zum UNESCO-Weltkulturerbe gehört. Das Stadtzentrum sowie eine Reihe von kulturellen und historischen Attraktionen sind nur einen kurzen Spaziergang vom Hotel entfernt. Lübeck ist von der Trave und ihren Wasserstraßen umgeben, was eine Bootsfahrt zu einer idealen Aktivität während des Aufenthalts macht.

Das erwartet dich in diesem Seminar

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine Aufgabe des Arbeitgebers mit dem Ziel: Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten eines Betriebes oder einer Dienststelle möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz der/des betroffenen Beschäftigten im Einzelfall zu erhalten.

Im Rahmen des BEM werden u.a. mit den Betroffenen Gespräche geführt. Ziel dieser Gespräche ist es festzustellen, welche Gründe es für diese Fehlzeiten gibt und ob diese Krankenzeiten ursächlich mit den Arbeitsbedingungen in Zusammenhang stehen.

Die oftmals vom Arbeitgeber geforderten Krankenrückkehrgespräche genügen den Anforderungen des betrieblichen Eingliederungsmanagements in der Regel nicht! Hier besteht die Gefahr, dass die Beschäftigten davon abgehalten werden sollen, sich überhaupt arbeitsunfähig krankschreiben zu lassen.

BEM ist viel mehr: Im weiten Sinne geht es um ein betriebliches Gesundheitsmanagement zum Schutz der Gesundheit der Belegschaft. Das richtige Verständnis des § 167 Abs. 2 SGB IX als Grundlage für BEM sowie die Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretung zur Gestaltung des betrieblichen (Gesundheits- und) Eingliederungsmanagements werden in diesem Seminar gemeinsam erarbeitet.

Themenübersicht

  • Ursachen betrieblicher Krankenstände
  • Erfahrungen mit Krankenrückkehrgesprächen und Fehlzeitencontrolling
  • Arbeitsrechtliche Bewertung von Krankheit
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Datenschutz im BEM
  • Praktische Konzepte und Erfolge des BEM
  • Alternativen zum Fehlzeitencontrolling: Gesundheitsmanagement, Arbeitsschutz, Gefährdungsanalysen, Prävention, gutes Betriebsklima und Förderung der Motivation
  • Anforderungen an die Gesprächsführung
  • Rechte der SBV und Zusammenarbeit mit Betriebs- und Personalräten
  • Mitbestimmungsrechte sowie Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen
  • Integrationsvereinbarungen, Betriebs- und Dienstvereinbarungen

Fragen & Kontakt

Für Rückfragen zu Reservierungen und zur Seminarorganisation stehen wir gerne bereit:

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