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JAV-Wahlvorstandsschulung nach den Personalvertretungsgesetzen (MBG S.-H.)

Die nächsten JAV-Wahlen nach dem MBG S-H und dem PersVG M-V finden vom 01.10. – 30.11.2027 statt und werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Hierbei sind zahlreiche Vorschriften und Fristen zu beachten. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig. In unserer eintägigen Schulung können sich Wahlvorstandsmitglieder auf ihre Aufgaben vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorschriften aus dem entsprechenden Personalvertretungsgesetz und der Wahlordnung sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb. Kompetente Wahlvorstände, die rechtssicher agieren, sorgen für einen guten Einstieg in die JAV-Arbeit. Unsere Tagesseminare vermitteln alles Wissen, das ihr benötigt – online oder als Präsenzveranstaltung.

Empfohlen für:
  • Mitglieder im Wahlvorstand
Freistellungsgrundlagen:
  • § 17 MBG S.-H.

Termine für dieses Seminar

06. Sep.
ALTES STAHLWERK Business & Lifestyle Hotel

Diese Veranstaltung findet im ALTES STAHLWERK Business & Lifestyle Hotel in Neumünster statt. Weitere Informationen findest du auf der Webseite des Veranstaltungsorts.

Das erwartet dich in diesem Seminar

Die nächsten JAV-Wahlen nach dem MBG S-H und dem PersVG M-V finden vom 01.10. – 30.11.2027 statt und werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Hierbei sind zahlreiche Vorschriften und Fristen zu beachten. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig. In unserer eintägigen Schulung können sich Wahlvorstandsmitglieder auf ihre Aufgaben vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorschriften aus dem entsprechenden Personalvertretungsgesetz und der Wahlordnung sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb. Kompetente Wahlvorstände, die rechtssicher agieren, sorgen für einen guten Einstieg in die JAV-Arbeit. Unsere Tagesseminare vermitteln alles Wissen, das ihr benötigt – online oder als Präsenzveranstaltung.

Jedes Wahlvorstandsmitglied hat Anspruch auf die Teilnahme an einer Schulung. Der Arbeitgeber hat alle für die Teilnahme an der Schulung entstehenden Kosten zu tragen und ist zur Entgeltfortzahlung verpflichtet.

Fragen & Kontakt

Für Rückfragen zu Reservierungen und zur Seminarorganisation stehen wir gerne bereit:

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