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Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – kompaktArbeitsstätten sicher gestalten: Kompaktwissen für Interessenvertretungen

Wie können sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsplätze geschaffen und nachhaltig verbessert werden? Hier erfährst du, wie du Mitbestimmungsrechte nutzen und wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen erfolgreich im Betrieb umsetzen kannst!

Empfohlen für:
  • Mitglieder in kirchlicher Mitarbeitervertretung
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Mitglieder im Betriebsrat
  • Mitglieder im Personalrat
Freistellungsgrundlagen:
  • § 37 Abs. 1 MBG Schl.-H.
  • § 54 Abs. 1 BPersVG i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG
  • § 19 Abs. 3 MVG und vergleichbare Regelungen
  • § 39 Abs. 1 PersVG M.-V.
  • § 37 Abs. 6 BetrVG
  • § 179 Abs. 4 SGB IX
  • § 16 Abs. 1 i.V.m. § 17 MAVO

Termine für dieses Seminar

06. Jul.

Das erwartet dich in diesem Seminar

Die Arbeitsstättenverordnung und die ‚Technische Regeln für Arbeitsstätten‘ (ASR) zählen zu den wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsplätze. Für ihre Umsetzung hat der Arbeitgeber zu sorgen.

Die Arbeitsstättenverordnung bieten euch in Kombination mit den vielen konkreten Vorgaben der Technischen Regeln für Arbeitsstätten verbesserte Möglichkeiten zur Durchsetzung von wirksamen Arbeitsschutzmaßnahmen. Dieses Seminar behandelt das Thema in kompakter Form und bietet hilfreiche Empfehlungen für euer erfolgreiches Vorgehen im Betrieb.

Themenübersicht

  • Arbeitsschutz-Rechtsgefüge: Kurzeinführung und Orientierung
  • Arbeitsstättenverordnung und Technische Regeln Arbeitsstätten: Überblick, Bedeutung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Bildschirm- und Telearbeit, psychische Belastungen, Tageslicht, Barrierefreiheit, Pausenräume, Unterweisung
  • ASR: Bildschirmarbeit, Anforderungen an diverse Räume und Wege, Luft, Temperatur, Licht, Lärm u.v.m.
  • Gefährdungsbeurteilung, Abhilfemaßnahmen, Unterweisung
  • Zusammenarbeit mit inner-/ außerbetrieblichen Arbeitssicherheits- und Gesundheitsfachleuten
  • Sanktionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden
  • Mitgestaltungs- und Mitbestimmungs-/ Initiativrechte der Interessenvertretung (insbes. bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen); Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung

Fragen & Kontakt

Für Rückfragen zu Reservierungen und zur Seminarorganisation stehen wir gerne bereit:

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