Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes
Das Arbeitsrecht für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist sehr stark von Tarifverträgen (insbesondere TVöD/TV-L) geprägt. In diesem Seminar stehen die Grundlagen des individuellen Arbeitsrechts unter Berücksichtigung dieser Tarifverträge im Vordergrund. Dabei werden die für die Interessenvertretung wichtigen Grundlagen des kollektiven Arbeitsrechts (Neutralitätsgebot der gesetzlichen Interessenvertretung, Tarifvorrang) berücksichtigt.
- Mitglieder im Personalrat
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Das Arbeitsrecht für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist sehr stark von Tarifverträgen (insbesondere TVöD/TV-L) geprägt. In diesem Seminar stehen die Grundlagen des individuellen Arbeitsrechts unter Berücksichtigung dieser Tarifverträge im Vordergrund. Dabei werden die für die Interessenvertretung wichtigen Grundlagen des kollektiven Arbeitsrechts (Neutralitätsgebot der gesetzlichen Interessenvertretung, Tarifvorrang) berücksichtigt.
Themenübersicht
- Grundbegriffe
- Unterscheidung zwischen individuellem & kollektivem Arbeitsrecht
- Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Recht
- Abgrenzung zum Beamtenrecht
- Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses
- Die Rolle des Personalrats im Einstellungsverfahren
- Allgemeine Grundlagen (Gleichbehandlung, Diskriminierungsverbote)
- Vorvertragliche Pflichten und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Arbeitsgericht und Verfahrensrecht
- Rechte und Pflichten im bestehenden Arbeitsverhältnis
- Beidseitige Haupt- und Nebenpflichten
- Grenzen der Mitbestimmung bei der individualrechtlichen Pflichtverletzung
- Ausschluss- und Verjährungsfristen
- Grundlagen des Urlaubsrechts, Nebentätigkeitsrechts, Teilzeitbeschäftigung
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigungsarten, Auflösungsvertrag
- Schutz bestimmter Personengruppen
- Kettenarbeitsverträge und Teilzeitbefristungsgesetz
- Handlungsspielräume der Interessenvertretung
Fragen & Kontakt
Für Rückfragen zu Reservierungen und zur Seminarorganisation stehen wir gerne bereit: