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  • Bad Segeberg

TV-V Eingruppierung

  • Nord 321/26
  • 15

Die Grundsätze und die Systematik der Eingruppierung in die Entgeltgruppen sind in § 5 des Tarifvertrags Versorgungsbetriebe (TV-V) und in Anlage 1 geregelt. Der Betriebs- bzw. Personalrat bestimmt bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihm obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.

Alle Details zum Thema findest du auf der Themenseite TV-V Eingruppierung.

17. Aug.

 
Bad Segeberg
 

Anmeldung & Reservierung

Freistellung:
  • § 37 Abs. 1 MBG Schl.-H.
  • § 54 Abs. 1 BPersVG i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG
  • § 39 Abs. 1 PersVG M.-V.
  • § 37 Abs. 6 BetrVG
Verfügbarkeit:
Für dieses Seminar sind noch ausreichend Plätze verfügbar.
Kosten:
Seminargebühr 825,00 €

825,00 € Seminargebühr zzgl. 473,00 € (Kosten für Unterkunft und Verpflegung) bzw. zzgl. 217,00 € (Tagungspauschale)

Fragen & Kontakt

Für Rückfragen zu Reservierungen und zur Seminarorganisation stehen wir gerne bereit:

Seminarorganisation & Reservierungen

Team Seminare

Fragen zu Seminarinhalten & Freistellungsgrundlagen

Team Seminare
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