- Bad Segeberg
- –
TV-V Eingruppierung
Die Grundsätze und die Systematik der Eingruppierung in die Entgeltgruppen sind in § 5 des Tarifvertrags Versorgungsbetriebe (TV-V) und in Anlage 1 geregelt. Der Betriebs- bzw. Personalrat bestimmt bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihm obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
Alle Details zum Thema findest du auf der Themenseite TV-V Eingruppierung.
Anmeldung & Reservierung
- Freistellung:
-
- § 37 Abs. 1 MBG Schl.-H.
- § 54 Abs. 1 BPersVG i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG
- § 39 Abs. 1 PersVG M.-V.
- § 37 Abs. 6 BetrVG
- Verfügbarkeit:
- Für dieses Seminar sind noch ausreichend Plätze verfügbar.
- Kosten:
-
Seminargebühr 825,00 €
825,00 € Seminargebühr zzgl. 473,00 € (Kosten für Unterkunft und Verpflegung) bzw. zzgl. 217,00 € (Tagungspauschale)
825,00 € Seminargebühr zzgl. 473,00 € (Kosten für Unterkunft und Verpflegung) bzw. zzgl. 217,00 € (Tagungspauschale)
- Seminargebühr: 825,00 €
- Unterkunft / Verpflegung: 473,00 €
- Tagungspauschale: 217,00 €
Änderungen vorbehalten. Gegebenenfalls anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Fragen & Kontakt
Für Rückfragen zu Reservierungen und zur Seminarorganisation stehen wir gerne bereit: