- Bad Segeberg
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TV-V Eingruppierung
Die Grundsätze und die Systematik der Eingruppierung in die Entgeltgruppen sind in § 5 des Tarifvertrags Versorgungsbetriebe (TV-V) und in Anlage 1 geregelt. Der Betriebs- bzw. Personalrat bestimmt bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihm obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
Alle Details zum Thema findest du auf der Themenseite TV-V Eingruppierung.
Anmeldung & Reservierung
- Freistellung:
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- § 37 Abs. 1 MBG Schl.-H.
- § 54 Abs. 1 BPersVG i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG
- § 39 Abs. 1 PersVG M.-V.
- § 37 Abs. 6 BetrVG
- und vergleichbare Regelungen der Landespersonalvertretungsgesetze
- Verfügbarkeit:
- Dieses Seminar wurde abgesagt.
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Fragen & Kontakt
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