- Lübeck
- –
Mitbestimmung beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz, IT-Systemen und Softwareanwendungen
Viele Betriebs- und Personalräte haben das Thema „IT-Systeme“ bereits frühzeitig in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen geregelt. Aber seitdem hat sich viel verändert. Die Technik hat sich insbesondere seit der Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) nochmal rasant weiterentwickelt. In immer kürzerer Zeit werden neue technische Möglichkeiten für die Arbeitswelt entwickelt.
Alle Details zum Thema findest du auf der Themenseite Mitbestimmung beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz, IT-Systemen und Softwareanwendungen.
Anmeldung & Reservierung
- Freistellung:
-
- § 37 Abs. 1 MBG Schl.-H.
- § 54 Abs. 1 BPersVG i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG
- § 19 Abs. 3 MVG und vergleichbare Regelungen
- § 39 Abs. 1 PersVG M.-V.
- § 37 Abs. 6 BetrVG
- § 16 Abs. 1 i.V.m. § 17 MAVO
- Verfügbarkeit:
- Für dieses Seminar sind noch ausreichend Plätze verfügbar.
- Kosten:
-
Seminargebühr 825,00 €
825,00 € Seminargebühr zzgl. 568,70 € (Kosten für Unterkunft und Verpflegung) bzw. zzgl. 200,70 € (Tagungspauschale)
825,00 € Seminargebühr zzgl. 568,70 € (Kosten für Unterkunft und Verpflegung) bzw. zzgl. 200,70 € (Tagungspauschale)
- Seminargebühr: 825,00 €
- Unterkunft / Verpflegung: 568,70 €
- Tagungspauschale: 200,70 €
Änderungen vorbehalten. Gegebenenfalls anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Fragen & Kontakt
Für Rückfragen zu Reservierungen und zur Seminarorganisation stehen wir gerne bereit: