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Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) – Einführung und Grundlagen
Der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) ist eine wesentliche Rechtsquelle für die Arbeit der Betriebs- und Personalräte. Hieraus entstehen eine Reihe von Überwachungs- und Gestaltungsaufgaben für gesetzliche Interessenvertretungen. Daher ist es notwendig, Inhalte und Vereinbarungen des TV-V zu kennen, um die Interessen der Beschäftigten angemessen vertreten zu können.
Alle Details zum Thema findest du auf der Themenseite Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) – Einführung und Grundlagen.
Anmeldung & Reservierung
- Freistellung:
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- § 37 Abs. 1 MBG Schl.-H.
- § 54 Abs. 1 BPersVG i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG
- § 39 Abs. 1 PersVG M.-V.
- § 37 Abs. 6 BetrVG
- Verfügbarkeit:
- Dieses Seminar wurde abgesagt.
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Fragen & Kontakt
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