Sachverstand Rechtsgrundlagen für Betriebs- und Personalräte

Betriebs- und Personalräte werden in allen Bereichen der Wirtschaft und öffentlichen Dienststellen immer häufiger mit massiven Veränderungsprozesse und Umstrukturierungsmaßnahmen konfrontiert. Um die damit einhergehenden Veränderungen für die Kolleginnen und Kollegen richtig beurteilt und die Interessen der Beschäftigten optimal vertreten zu können, benötigen die Interessenvertretungen in der Regel die Beratung und Unterstützung von Sachverständigen.
Die Möglichkeit zur Hinzuziehung von Sachverständigen ist sowohl im Betriebsverfassungsgesetz als auch in den verschiedenen Landespersonalvertretungsgesetzen vorgesehen.

Puzzelteile mit den Worten Know How

Rechtsgrundlage Sachverstand für Betriebsräte

Der Einsatz von Sachverständigen ist im Betriebsverfassungsgesetz in drei Bereichen vorgesehen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Hinzuziehung eines Sachverständigen erforderlich sein muss. Der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit ist zu beachten.

Grafik mit der Aufschrift 100 Prozent Kompetenz

Rechtsgrundlage Sachverstand für Personalräte

In den Personalvertretungsgesetzen von Bund und Ländern gibt es entsprechende Regelungen, die den Personalräten die Hinzuziehung von Sachverständigen im Bedarfsfall ermöglicht.

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