Corona-Pandemie: Wissenswertes für betriebliche Interessenvertretungen Betriebsrat, Personalrat, Mitarbeitervertretung, Jugendauszubildendenvertretung
- Corona-Krise: Informationen für Betriebs- und Personalräte (ver.di)
- Coronavirus - Neue Maßnahmen im Arbeits- und Sozialrecht, Prof. Franz Josef Düwell – Beitrag erschienen in jurisPR-ArbR 11/2020 Anm. 1
- Online-Praxisleitfaden zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
- FAQ zu Corona für die JAV-Arbeit
- FAQ zu Corona für Auszubildende
- FAQ: Auszubildende und COVID-19
- Corona/BPersVG-Wahlen: Bundeskabinett hat Änderungen des BPersVG und der Wahlordnung beschlossen
- Änderung Wahlordnung BPersVG
- Die Durchführung von Betriebsratswahlen in Zeiten der Covid-19-Pandemie
- Sitzungen für PR nach PersVG M-V
- Ergänzung PR Sitzungen nach PersVG M-V
Befristete Änderung des BetrVG Beschlussfassung des Betriebsrates mittels Video- und Telefonkonferenzen möglich
Am 23.04.2020 hat der Bundestag eine befristete Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes beschlossen: Das BetrVG wird um den § 129 BetrVG ergänzt, der sowohl die Beschlussfassung der Betriebsratsgremien mittels Video- und Telefonkonferenzen gesetzlich legitimiert, als auch die Möglichkeit für audio-visuelle Betriebsversammlungen eröffnet. Diese Sonderregelung aus Anlass der Covid-19- Pandemie soll die Handlungsfähigkeit der BR-Gremien gewährleisten.
Allerdings gilt diese Sonderregelung nicht für Wahlvorstände – Wer aktuelle Infos und Handlungshilfen zur BR-Wahl benötigt, melde sich bitte bei uns!
[Corona] Update: Befristete Verlängerung des § 129 BetrVG beschlossen
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
mit dem Update zu § 129 BetrVG im November 2020 haben wir Euch über die vom Gesetzgeber angestrebte Verlängerung der Sondervorschrift des § 129 BetrVG informiert.
Die Verlängerung ist beschlossen und nunmehr im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Der § 129 BetrVG gilt jetzt bis einschließlich 30.06.2021.
Letzte Änderung: 28. April 2020, 14:15 Uhr