Corona-Pandemie: Wissenswertes für betriebliche Interessenvertretungen Betriebsrat, Personalrat, Mitarbeitervertretung, Jugendauszubildendenvertretung

Befristete Änderung des BetrVG Beschlussfassung des Betriebsrates mittels Video- und Telefonkonferenzen möglich

Am 23.04.2020 hat der Bundestag eine befristete Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes beschlossen: Das BetrVG wird um den § 129 BetrVG ergänzt, der sowohl die Beschlussfassung der Betriebsratsgremien mittels Video- und Telefonkonferenzen gesetzlich legitimiert, als auch die Möglichkeit für audio-visuelle Betriebsversammlungen eröffnet. Diese Sonderregelung aus Anlass der Covid-19- Pandemie soll die Handlungsfähigkeit der BR-Gremien gewährleisten.

Allerdings gilt diese Sonderregelung nicht für Wahlvorstände – Wer aktuelle Infos und Handlungshilfen zur BR-Wahl benötigt, melde sich bitte bei uns!

[Corona] Update: Befristete Verlängerung des § 129 BetrVG beschlossen

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

mit dem Update zu § 129 BetrVG im November 2020 haben wir Euch über die vom Gesetzgeber angestrebte Verlängerung der Sondervorschrift des § 129 BetrVG informiert.

Die Verlängerung ist beschlossen und nunmehr im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Der § 129 BetrVG gilt jetzt bis einschließlich 30.06.2021.

Letzte Änderung: 28. April 2020, 14:15 Uhr