Teilnahmebedingungen Stand 15. Februar 2023
1. Teilnahmeberechtigung
Die Seminare stehen grundsätzlich allen interessierten Personen, insbesondere den gesetzlichen Interessenvertretern /innen, wie z.B. Betriebsräten, Personalräten, Mitarbeitervertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen und Schwerbehindertenvertretungen offen. Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist keine Teilnahmevoraussetzung.
2. Teilnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme sowie für die Freistellung, Entgeltfortzahlung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist die Erforderlichkeit der Schulung (z.B. gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG oder § 54 Abs. 1 BPersVG oder gemäß den entsprechenden landesrechtlichen Personalvertretungsgesetzen oder gemäß den §§ 19, 30 MVG u. vgl. Regelungen oder § 179 Abs. 4, SGB IX) sowie der ordnungsgemäße Beschluss des Betriebs- oder Personalrates oder der MAV. Dem Arbeitgeber sind die teilnehmenden Personen und die Termine rechtzeitig bekannt zu geben.
3. Seminargebühr
Die jeweilige Seminargebühr beinhaltet die Kosten für Arbeitsmaterial sowie für Seminarleitung, Seminardurchführung und Seminarorganisation. Die Gebühr ist für alle Teilnehmenden gleich, unabhängig davon, ob sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind oder nicht. Die Seminargebühr stellen wir Ihrem Arbeitgeber nach Beendigung des Seminares in Rechnung. Wir berechnen keine Mehrwertsteuer. Alle angegebenen Preise sind unter Vorbehalt (Irrtum, Änderung).
4. Unterkunft und Verpflegung
Die Kosten für die Tagungspauschale mit Übernachtung und Vollpension bzw. die Tagungspauschale ohne Übernachtung, Frühstück und Abendessen werden von dem Tagungshaus direkt gegenüber dem Arbeitgeber abgerechnet. Alle angegebenen Preise sind unter Vorbehalt (Irrtum, Änderung). Ein Vertragsverhältnis hierzu kommt ausschließlich zwischen den jeweiligen Teilnehmenden bzw. dem Arbeitgeber und dem Tagungshaus nach den dortigen Bedingungen zustande. Anfallende Parkgebühren sind nicht in der Seminargebühr oder den Tagungspauschalen enthalten. Aus Gründen der Rechtssicherheit hat der Arbeitgeber vor Beginn des Seminars dem Tagungshaus eine Kostenübernahmeerklärung zuzuleiten. Die vorbezeichneten Kosten sowie die Reisekosten sind beim Vorliegen der oben genannten Teilnahmevoraussetzungen vom Arbeitgeber zu tragen.
5. Schulungsvertrag
Der Schulungsvertrag wird zwischen der ver.di-Forum Nord gGmbH und der/dem Teilnehmenden geschlossen. Für jede/n Teilnehmende/n ist eine eigene schriftliche Anmeldung erforderlich. Der Schulungsvertrag kommt durch die Bestätigung der Anmeldung durch die ver.di-Forum Nord gGmbH zustande.
Bei Inhouse Schulungen kommt der Schulungsvertrag durch die Annahme des Angebotes in Textform zustande.
6. Rücktritt/Ausschluss
Ein eventueller Rücktritt durch die/den Teilnehmende/n vom Schulungsvertrag hat schriftlich zu erfolgen. Bei Rücktritt vom Schulungsvertrag bis zu 28 Kalendertagen vor Seminarbeginn werden seitens der ver.di-Forum Nord gGmbH keine Seminargebühren berechnet. Bei Stornierung vom 27. bis 14. Kalendertag vor Seminarbeginn berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 50 % des Seminarpreises. Bei kurzfristigerer Stornierung von weniger als 14 Kalendertagen vor Seminarbeginn oder bei Nichterscheinen zum Seminar ist die Seminargebühr von 100 % zu zahlen. Die Berechnung etwaiger Kosten entfällt, wenn ein/-e Ersatzteilnehmer/-in benannt wird und an dem Seminar teilnimmt.
Bei Rücktritt vom Schulungsvertrag aufgrund eines aktuellen positiven Corona PCR-/Selbsttest-Ergebnisses vor Anreise zum Seminar fallen bei Umbuchung auf einen neuen Termin keine Stornierungskosten für die Seminargebühren an.
Darüber hinaus können Reservierungsausfallgebühren der Tagungshäuser entstehen, die von den Tagungshäusern direkt in Rechnung gestellt werden (vgl. Ziff. 4).
Für Inhouse Schulungen gelten gesonderte Regelungen, die im jeweiligen Angebot schriftlich festgehalten sind.
Rassistische, sexistische, homophobe oder sonstige im Sinne des Art. 3 Grundgesetz diskriminierende Äußerungen und Verhaltensweisen berechtigen den Seminaranbieter zur außerordentlichen Kündigung. Ein Seminarausschluss steht einer solchen außerordentlichen Kündigung gleich. Dieser darf auch durch den jeweiligen Referenten ausgesprochen werden. In der Regel sind mit Beginn des Seminars sämtliche Planungs- und Durchführungskosten bereits angefallen. Dementsprechend führt ein Ausschluss eines Teilnehmers nach Beginn des Seminars in der Regel zur vollen Kostenerhebung.
7. Programmänderung
Aufgrund des langen Planungszeitraumes behalten wir uns Änderungen vor. Insbesondere behalten wir uns vor, ein Seminar aus wichtigem Grund, z.B. der Erkrankung einer Referentin/eines Referenten oder dem Nichterreichen der jeweiligen Mindest-Teilnehmerzahl, abzusagen. Evtl. Ersatztermine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Etwaige Schadensersatzansprüche können maximal bis zur Höhe der Seminargebühr geltend gemacht werden. Ferner behalten wir uns vor, geplante Referent*innen ggf. kurzfristig auszutauschen. Ein besonderes Rücktrittsrecht der Teilnehmenden entsteht hierdurch nicht.
8. Datenschutz
An dieser Stelle möchten wir Sie darüber informieren, wozu und wie wir mit den Daten über Ihre Person umgehen, die wir im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung erheben.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die ver.di-Forum Nord gGmbH, Kronshagener Weg 105, 24116 Kiel, Tel. 0431 – 6608 161, E-Mail: info@verdi-forum.de.
Die von Ihnen auf dem Anmeldeformular gemachten Angaben sind erforderlich für die Begründung und Durchführung des Vertrags über Ihre Seminarteilnahme sowie zu deren Abrechnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO). Zudem nutzen wir die Daten auf Grundlage unseres berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO, Sie künftig sporadisch postalisch oder per E-Mail über thematisch zu Ihrer Seminarteilnahme passende zukünftige Angebote der ver.di-Forum Nord gGmbH zu informieren. Dieser Nutzung zu Informationszwecken können Sie natürlich jederzeit widersprechen. Foto- und/oder Videoaufnahmen Ihrer Person können auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO in Fotoprotokollen von Seminaren bzw. Veranstaltungen oder über Forum plus dem jeweiligen Teilnehmer- und Dozentenkreis zugänglich gemacht werden. Auf Fachtagungen erstellen wir Foto- und/oder Videoaufnahmen, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass Ihre Person erkennbar abgebildet wird. Solche Aufnahmen können sowohl in Printmedien als auch im Internet auf Grundlage unseres berechtigten Interesses zu Kommunikationszwecken veröffentlicht werden. Sie können dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen.
Ihren Namen sowie die angegebene Rechnungsadresse zur Kostenabrechnung übermitteln wir an das jeweilige Tagungshaus. Im Falle einer gewünschten Übernachtung teilen wir dem Tagungshaus darüber hinaus den Übernachtungszeitraum sowie Ihre Wünsche hinsichtlich Art und Ausstattung des Zimmers mit. Sonstige Übermittlungen Ihrer Daten an Dritte im Inland oder Ausland finden nicht statt. Im Rahmen unserer elektronischen Seminar- und Teilnehmerverwaltung arbeiten wir mit einem gemäß Art. 28 DSGVO verpflichteten Auftragsverarbeiter zusammen.
Ihre Anmeldedaten bewahren wir sechs Jahre, Rechnungsdaten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ordnungsgemäßer Buchhaltung zehn Jahre auf, bevor sie gelöscht werden. Bildmaterial löschen wir in der Regel vier Jahre nach seiner Aufnahme bzw. auf Widerruf.
Ihre Selbsterklärung zum Corona-Schnelltest bei Teilnahme an einer/m offen ausgeschriebenen Seminar/Veranstaltung erheben wir auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 lit i DSGVO. Die Information wird spätestens vier Wochen nach dem/r Seminar/Veranstaltung gelöscht.
Sie haben das Recht auf Auskunft über Ihre von uns gespeicherten Daten bzw. deren Übertragbarkeit sowie auf deren Berichtigung oder Löschung bzw. Einschränkung ihrer Verarbeitung.
Für Fragen oder Bitten zu unserem Umgang mit Ihren Daten steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter jederzeit gern mit Rat und Tat zur Verfügung: ver.di-Forum Nord gGmbH, Datenschutzbeauftragter, Kronshagener Weg 105, 24116 Kiel, E-Mail: datenschutz@verdi-forum.de
Sollten Sie trotz des Dialogs mit uns der Meinung sein, das ver.di-Forum Nord gehe mit Ihren Daten nicht gesetzeskonform oder vereinbarungsgemäß um, haben Sie das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde, zum Beispiel dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz, Holstenstr. 98, 24103 Kiel, www.datenschutzzentrum.de.