SBV-Seminare

Kenntnisse des Schwerbehindertenrechts sind für die ordnungsgemäße Arbeit der Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten als auch für Betriebs- und Personalräte grundsätzlich erforderlich.

6. Fachtagung SBV –
für die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen aus der kirchlichen Arbeitswelt