Kenntnisse des Schwerbehindertenrechts sind für die ordnungsgemäße Arbeit der Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten als auch für Betriebs- und Personalräte grundsätzlich erforderlich.
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6. Fachtagung SBV – für die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen aus der kirchlichen Arbeitswelt