Wahl der Schwerbehindertenvertretungen
Wahlvorstandsschulung mit begleitender Telefon-Hotline

15

Die turnusgemäßen Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen finden vom 01.10. – 30.11.2026 statt und werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl sind zahlreiche Vorschriften und Fristen zu beachten. Im Mittelpunkt dieser Schulung stehen die gesetzlichen Vorschriften aus dem Sozialgesetzbuch IX und der Wahlordnung sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb. In unseren Schulungen werden die Wahlvorstandsmitglieder praxisnah auf ihre Aufgabe vorbereitet.

In Betrieben ab 50 wahlberechtigten schwerbehinderten/ gleichgestellten Menschen erfolgt das förmliche Wahlverfahren. Die Wahl bereitet ein Wahlvorstand vor und führt sie durch.

In Betrieben mit weniger als 50 schwerbehinderten/ gleichgestellten Beschäftigten ist die SBV nach dem vereinfachten Verfahren auf einer Wahlversammlung zu wählen. Zu dieser lädt die SBV ein. Die Wahlversammlung wählt eine/-n Wahlleiter*in.

Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch „geübte“ Wahlvorstandsmitglieder mit den Vorschriften des SGB IX und der Wahlordnung und den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte zu den Wahlvorschriften erneut vertraut machen, um nicht fehlerhaft zu handeln.

Alle Teilnehmenden unserer Wahlvorstandsschulungen erhalten den Zugang zu einer kostenfreien Telefon-Hotline, die von unseren Referentinnen und Referenten betreut wird. Damit stellen wir sicher, dass es auch eine Unterstützung bei den Wahlen zur Gesamt-SBV und Bezirks-SBV (01.12.26 – 31.01.2027) sowie der Konzern- und Hauptschwerbehindertenvertretung (01.02. – 31.03.2027) gibt

Freistellung

Für die Teilnahme an dieser Schulung besteht gem. und vergleichbare Regelungen der Landespersonalvertretungsgesetze, § 179 Abs. 4 SGB IX i.V.m. § 20 Abs. 3 BetrVG bzw. § 25 Abs. 2 BPersVG ein Anspruch auf Freistellung, Gehaltsfortzahlung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber.

Voraussetzung für die Teilnahme ist der ordnungsgemäße Beschluss des Betriebsrates. Dem Arbeitgeber sind die teilnehmenden Betriebsratsmitglieder, die Termine und die zeitliche Lage rechtzeitig bekannt zu geben.

Bei Rückfragen zur Freistellung wenden Sie sich bitte an:

ver.di-Forum Nord gGmbH
Kronshagener Weg 105
24116 Kiel
Tel.: 0431 / 6608 105

  • u. vergleichb. Regelungen der LPersVG
  • § 179-4 SGB IX BPersVG bzw. BetrVG
Referent/en

Für dieses Seminar ist noch kein Referent festgelegt.

Seminaranmeldung und -reservierung

Kosten:

Seminargebühr 330,00 €
zzgl. der Kosten von 0,00 € für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. 100,00 € Tagungspauschale (TP) des Tagungshotels

weitere Informationen zu den Seminarkosten

Die Seminargebühr von 330,00 € beinhaltet die Kosten für Arbeitsmaterial, Seminarleitung, -durchführung und -organisation.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung bzw. der Tagungspauschale sind direkt mit dem Tagungshaus per Rechnung abzurechnen. Bringen Sie bitte hierfür die von Ihrem Arbeitgeber unterschriebene Kostenübernahmeerklärung mit, die wir Ihnen mit der Anmeldebestätigung zugesandt haben. Preise unter Vorbehalt.

Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

ver.di-Forum Nord gGmbH
Kronshagener Weg 105
24116 Kiel
Fax: 0431 / 6608 161
info@verdi-forum.de

Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.

Anmeldung:

Bitte nutzen Sie unsere Online-Anmeldung oder unser Anmeldeformular für dieses Seminar.

Reservierung:

Zur Online-Reservierung gelangen Sie hier.

Fragen & Kontakt:

Für Rückfragen zu Reservierungen und zur Seminarorganisation stehen wir gerne telefonisch unter 0431 / 6608 161 und per E-Mail unter info@verdi-forum.de für Sie bereit.