Wahl der Schwerbehindertenvertretungen
Wahlvorstandsschulung mit begleitender Telefon-Hotline
Die turnusgemäßen Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen finden vom 01.10. – 30.11.2026 statt und werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl sind zahlreiche Vorschriften und Fristen zu beachten. Im Mittelpunkt dieser Schulung stehen die gesetzlichen Vorschriften aus dem Sozialgesetzbuch IX und der Wahlordnung sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb. In unseren Schulungen werden die Wahlvorstandsmitglieder praxisnah auf ihre Aufgabe vorbereitet.
In Betrieben ab 50 wahlberechtigten schwerbehinderten/ gleichgestellten Menschen erfolgt das förmliche Wahlverfahren. Die Wahl bereitet ein Wahlvorstand vor und führt sie durch.
In Betrieben mit weniger als 50 schwerbehinderten/ gleichgestellten Beschäftigten ist die SBV nach dem vereinfachten Verfahren auf einer Wahlversammlung zu wählen. Zu dieser lädt die SBV ein. Die Wahlversammlung wählt eine/-n Wahlleiter*in.
Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch „geübte“ Wahlvorstandsmitglieder mit den Vorschriften des SGB IX und der Wahlordnung und den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte zu den Wahlvorschriften erneut vertraut machen, um nicht fehlerhaft zu handeln.
Alle Teilnehmenden unserer Wahlvorstandsschulungen erhalten den Zugang zu einer kostenfreien Telefon-Hotline, die von unseren Referentinnen und Referenten betreut wird. Damit stellen wir sicher, dass es auch eine Unterstützung bei den Wahlen zur Gesamt-SBV und Bezirks-SBV (01.12.26 – 31.01.2027) sowie der Konzern- und Hauptschwerbehindertenvertretung (01.02. – 31.03.2027) gibt
Seminaranmeldung und -reservierung
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Seminargebühr 330,00 €
weitere Informationen zu den SeminarkostenDie Seminargebühr von 330,00 € beinhaltet die Kosten für Arbeitsmaterial, Seminarleitung, -durchführung und -organisation.
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