SBV plus – Aktuelle Rechtsprechung zum Schwerbehindertenrecht
Das Verfahren vor den Sozialgerichten unterscheidet sich ganz wesentlich vom arbeitsgerichtlichen Verfahren. Die Sozialgerichte entscheiden richtungsweisend für die Menschen mit Behinderung und werden so vielfach zur Argumentation und Einschätzung betrieblicher Fragen herangezogen. Doch welche Entscheidungen sind relevant für eure betriebliche Praxis, welche haben konkrete Auswirkungen und beinhalten Änderungsbedarf? Als Schwerbehindertenvertretung müsst ihr hier auf dem Laufenden sein.
Themenschwerpunkte:
- Verfahrensablauf beim Sozialgericht
- Welche Folgen kann eine fehlerhafte Antragstellung haben?
- Aktuelle Entscheidungen der Sozialgerichte z.B. zu den Themen:
- Fest- und Gleichstellungsantrag
- Volle und teilweise Erwerbsminderungsrente – wenn
- »leichte« Tätigkeiten möglich sind
- Zustimmungsverfahren vor einer Kündigung von Menschen mit Behinderung
- Angespartes Blindengeld für Heimkosten?
- § 167 Abs. 1 SGB IX in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses
- Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe und viele weitere Themen
- Schnittstellen des Schwerbehindertenrechts
- Zum Rentenrecht
- Zur gesetzlichen Unfallversicherung
- Seminarzeiten:
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- 09.00 - 17.00 Uhr
- Hinweis:
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Wunsch nach barrierefreier Unterkunft bei der Anmeldung bitte angeben.
Referent: Matthias Gillmann, Disability Manager (CDMP) und Rehabilitationsfachkraft
Diese Veranstaltung wird mit 6 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt (CDMP: Certified Disability Management Professional).
Veranstaltungsort
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ALTES STAHLWERK
Business & Lifestyle Hotel
Rendsburger Straße 81
24537 Neumünster
Tel.: 04321-55 600
Seminaranmeldung und -reservierung
- Kosten:
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Seminargebühr 300,00 €
weitere Informationen zu den Seminarkosten
zzgl. der Kosten von 321,50 € für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. 82,50 € Tagungspauschale (TP) des TagungshotelsDie Seminargebühr von 300,00 € beinhaltet die Kosten für Arbeitsmaterial, Seminarleitung, -durchführung und -organisation.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung bzw. der Tagungspauschale sind direkt mit dem Tagungshaus per Rechnung abzurechnen. Bringen Sie bitte hierfür die von Ihrem Arbeitgeber unterschriebene Kostenübernahmeerklärung mit, die wir Ihnen mit der Anmeldebestätigung zugesandt haben. Preise unter Vorbehalt.
Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
ver.di-Forum Nord gGmbH
Kronshagener Weg 105
24116 Kiel
Fax: 0431 / 6608 161
info@verdi-forum.deÄnderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
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