- Bad Segeberg
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TV-V Eingruppierung
Die Grundsätze und die Systematik der Eingruppierung in die Entgeltgruppen sind in § 5 des Tarifvertrags Versorgungsbetriebe (TV-V) und in Anlage 1 geregelt. Der Betriebs- bzw. Personalrat bestimmt bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihm obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
Alle Details zum Thema findest du auf der Themenseite TV-V Eingruppierung.
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17.
Aug.