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  • Lübeck

Sozialrecht für die gesetzliche Interessenvertretung – Grundlagen

  • Nord 277/25
  • vergangener Termin

Es gibt zahlreiche Verknüpfungspunkte sozialrechtlicher Vorschriften zum Arbeitsrecht und den Arbeitsverhältnissen der Beschäftigten. Nach Rechtsprechung des BAG gehört es z.B. zu den Aufgaben eines Betriebsrates, Belegschaftsangehörige zu beraten, wenn bei einem Aufhebungsvertrag oder bei einer Kündigung die Gefahr einer Sperre beim Arbeitslosengeld droht. Zudem ist der Betriebsrat häufig eine Anlaufstelle, wenn es um die Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit geht. Fundierte Kenntnisse im Sozialrecht sind für die kompetente Beratung von Beschäftigten daher unerlässlich. Im Seminar lernt ihr die wichtigsten sozialrechtlichen Bestimmungen, die die Interessenvertretung in ihrer täglichen Arbeit unbedingt kennen muss.

Alle Details zum Thema findest du auf der Themenseite Sozialrecht für die gesetzliche Interessenvertretung – Grundlagen.

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