- Kiel
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Eingruppierungsrecht gemäß TV-L
Für den TV-L gilt nach langjährigen Verhandlungen nun eine Entgeltordnung. In diesem Zusammenhang wurden auch die Grundsätze der Eingruppierung in die Entgeltgruppen in die §§ 12, 13 TV-Länder aufgenommen.
Alle Details zum Thema findest du auf der Themenseite Eingruppierungsrecht gemäß TV-L.
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15.
Jun.