- Kiel
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Eingruppierungsrecht gemäß TV EntgO Bund
Die Eingruppierung der Beschäftigten erfolgt nach den Regelungen der §§ 12, 13 TVöD-Bund und der Entgeltordnung. Bei der Einstellung und Eingruppierung sind die Personalräte in der Mitbestimmung. Es obliegt ihnen die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
Alle Details zum Thema findest du auf der Themenseite Eingruppierungsrecht gemäß TV EntgO Bund.
Anmeldung & Reservierung
- Freistellung:
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- § 37 Abs. 1 MBG Schl.-H.
- § 54 Abs. 1 BPersVG i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG
- § 39 Abs. 1 PersVG M.-V.
- Verfügbarkeit:
- Dieses Seminar wurde abgesagt.
Fragen & Kontakt
Für Rückfragen zu Reservierungen und zur Seminarorganisation stehen wir gerne bereit:
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15.
Jun.